Nach der Zulassung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs für Kinder ab 5 Jahren durch die europäische Arzneimittelbehörde, wird jetzt auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gewartet. Diese will ihre Empfehlung zur Corona-Impfung für Kinder von fünf bis 11 Jahren noch im Dezember vor Jahresende abgeben.
Am 12. Dezember steht der nächste große Fahrplanwechsel der Bahn an. Im Fernverkehr und auch im Nahverkehr muss teilweise mit einer Preissteigerung gerechnet werden. Aber auch eine gute Nachricht: Zu den Neuerungen des Winterfahrplans gehören weitere ICE-Sprinter-Züge, die Großstädte schneller verbinden, so zum Beispiel zwischen Köln und Berlin ohne Zwischenhalt. Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland, darunter Nachtzüge.
Ab dem 15.12. werden die rezeptpflichtigen, fertig verpackten Medikamente generell um 20 Cent teurer. Das Geld soll in den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekenverbands fließen.
Bis zum 31. Dezember muss ein Nachweis der Masernimpfung eingereicht werden. Diese Regelung gilt auch für das Personal. Eltern, die ihre betreuten Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 € rechnen. Nichtgeimpfte Kinder können zudem aus dem Kindergarten ausgeschlossen werden.
Für Tierversuche gelten ab 1. Dezember strengere Regeln. Tierversuche müssen dann nicht nur gemeldet werden, sondern in verschiedenen Fällen auch genehmigt werden. Zudem erweitert sich die behördliche Prüfung der Tierversuche.
Im Falle einer Pfändung haben Schuldner ab dem 1. Dezember die Möglichkeit ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) von der Bank einrichten zu lassen. Der Kontoinhaber kann so innerhalb eines geltenden Freibetrags weiterhin darüber verfügen, z.B. durch Barabhebung, Überweisung oder Lastschrift.
Das Pfändungsschutz-Fortentwicklungsgesetz sorgt auch dafür, dass zukünftig Gemeinschaftskonten unter den Pfändungsschutz fallen. Die Pfändungsfreigrenzen für Weihnachtsgeld, Renten oder manche Lebensversicherungen werden angehoben und auch die Liste der unpfändbaren Sachen soll angepasst werden. Tiere sind ebenfalls besser vor Pfändung geschützt.
Das Nebenkostenprivileg für Mieter*innen fällt ab dem 1. Dezember weg. Heißt, wer zum Beispiel einen TV-Kabelanschluss hat, den aber gar nicht nutzt, muss in Zukunft auch nichts mehr dafür zahlen. Aber die Vermieter*innen können die Kosten für den Anschluss ans Glasfasernetz fürs Internet auf die Nebenkosten der Mieter*innen umwälzen.
Ab dem 1. Dezember sollen Nutzer über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können. Zudem müssen Websites immer erst die Einwilligung des Users einholen, um Cookies zu verwenden. Neben Cookies und Datenschutz werden mit dem Gesetz auch die Strafen für unerlaubte Bild- und Videoaufnahmen verschärft, ebenso für unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Nummer.
Die Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten (sowohl bei neuem als auch bestehenden Vertrag), darf danach nicht mehr einfach verlängert werden, sondern ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar. Zudem müssen Anbieter die Kunden einmal jährlich darüber informieren, ob es den Tarif inzwischen zu besseren Konditionen gibt.
Falls Sie Windows 10 auf Ihrem Rechner haben, sollten Sie unbedingt nachsehen, welche Version Sie haben. Gehören Sie zu der Gruppe, die „Windows 10 2004“ hat, muss dringend aktualisiert werden – auch wenn es etwas länger dauert. Denn im Dezember stellt Microsoft den Support dieser Windows-Version ein und man ist dann nicht mehr länger gut geschützt.
Das gilt vor allem für Mobilfunk-Anrufer. Die haben bisher 42 Cent pro Anruf oder Minute gezahlt. Je nachdem, welche Ziffer hinter der 0180 steht, werden ab Dezember folgende Preise verlangt:
Das gilt für Vodafone-Kunden, aber auch für Nutzer von Astra-Empfang auf dem TV. Hintergrund der Änderung ist, dass es inzwischen fast flächendeckendes Kabelnetz in Deutschland gibt und die Radioprogramme auch hierüber empfangen werden können.