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05.12.2022

Einmalzahlung im Dezember: So kommen Sie an Ihr Gas-Geld

Im Dezember kommt die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Doch eine Frage bleibt: Müssen Verbraucher etwas unternehmen, um die Soforthilfe zu erhalten? Und wenn ja, was? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie im Überblick.

Einmalzahlung für Gaskunden: Wer bekommt Soforthilfe im Dezember?

Die Energiekosten für Gas steigen! Nach der Energiepreispauschale kommt jetzt eine Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden.

Gas- und Fernwärmekunden müssen so in diesem Monat keinen Abschlag bezahlen – das zahlt der Staat. Bei vielen Mietern wird sich diese Entlastung aber erst bei der nächsten Nebenkostenabrechnung zeigen.

Doch wie genau funktioniert die Soforthilfe? Was muss unternommen werden, um von der Unterstützung zu profitieren?

Wer erhält die Einmalzahlung im Dezember?

Einen Anspruch darauf haben alle Privathaushalte, kleine und mittelständische Unternehmen, Bildungs-, Sozial-, und Forschungseinrichtungen, die mit Gas oder Fernwärme heizen. Bei einem Jahresverbrauch ab 1,5 Millionen Kilowattstunden endet die Unterstützung.

Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden: Was müssen Verbraucher tun?

Eigentlich soll die Soforthilfe direkt und automatisch beim Kunden landen. Die Entlastung wird vom Gas- oder Fernwärmeversorger nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an den Kunden weitergegeben. Haben Sie Ihrem Gas- und Fernwärmeversorger also eine Einzugsermächtigung erteilt, dann müssen Sie nichts weiter tun. Für die Kunden, die einen direkten Vertrag mit den Versorgern haben und regelmäßig den vereinbarten Abschlag zahlen, bedeutet die Soforthilfe kein Plus auf dem Konto, sondern einfach, dass sie im Dezember 2022 kein Geld an den Gaslieferanten zahlen müssen.

Wenn Sie als Verbraucher einen Dauerauftrag an den Versorger erteilt haben, dann müsste dieser für Dezember geändert werden. Andernfalls wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet.

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher monatlich eine Überweisung selbst vornehmen, müssen sie dies im Dezember nicht tun.

Was gilt für Mieter bei der Einmalzahlung?

Sie sind Mieter und haben keinen direkten Vertrag mit einem Gas- oder Wärmeversorger? In diesem Falle zahlen Sie zwar monatlich auch einen Abschlag – jedoch nicht gegenüber dem Versorger, sondern dem Vermieter.

Bei Mietern kommt die Entlastung zumeist erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung, also im neuen Jahr an.

Für Mieter, deren Nebenkostenvorauszahlung bereits in den letzten neun Monaten erhöht wurde sowie für Mieter, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, gilt allerdings: Sie können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten oder sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.

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