Bild: Nicolas Armer
17.05.2019

E-Scooter: München bekommt heute wohl die Elektroflitzer

„Meistens hat man die Bushaltestelle oder die U-Bahnstation nicht direkt vor der Tür, sondern meistens muss man da erst hinkommen. Und das ist häufig eine ganz hohe Hemmschwelle für die Leute, und dann greifen sie doch häufig auf das Auto zurück. Und deswegen glaube ich, dass E-Scooter und andere Mobilitätsformen der Zukunft da eine große Hilfe sein können.“, so Kristina Frank, Kommunalreferentin in München.

Wer darf die E-Scooter fahren?

Der Gesetzesentwurf sagt, dass Kinder ab 12 die elektrischen Tretroller fahren dürfen. Da allerdings noch gedrosselt auf 12 km/h. Ab 14 Jahren ist der „offene“ Tretroller erlaubt, der ist dann bis zu 20 km/h schnell.

Wo dürfen die E-Scooter fahren?

Die Scooter dürfen NICHT auf Gehwegen fahren (Gehwege sind nur unter 12 km/h erlaubt). Das war ja ursprünglich der Plan von Bundesverkehrsminister Scheuer – aber, nach vielen Protesten hat er eingelenkt, der Bundesrat wird das Gesetzespaket heute wohl mit der Änderung durchwinken, dass die Scooter auf den Radl-Wegen fahren dürfen. Wenn kein Radlweg da ist, dürfen wir mit den E-Scootern auf die Straße, das gilt sowohl innerhalb, als auch außerhalb geschlossener Ortschaften.

Gibt es eine Helmpflicht?

Der Gesetzesentwurf enthält keine Helmpflicht, aber: „Wir empfehlen aber dringend, einen Helm aufzusetzen. Man bewegt sich mit diesen Elektro-Kleinst-Fahrzeugen mit bis zu 20 km/h. Das ist nicht zu unterschätzen, und bei Stürzen ist es doch unbedingt empfehlenswert, einen Helm zu tragen.“, so  Katrin van Randenborgh, ADAC.

Achtung, Versicherungspflicht!

Bei den E-Scooter besteht Versicherungspflicht: Eine Plakette ist nötig, ein kleines Kennzeichen, ungefähr wie beim Moped mit drei Ziffern und drei Buchstaben. Das muss hinten am Scooter gut sichtbar angebracht sein.


Foto: Nicolas Armer, dpa

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