Durch das Dieselfahrverbot erhofft sich die Landeshauptstadt eine Besserung der Luftqualität. Allerdings gibt es auch starke Kritik der neuen Regelung gegenüber. Seit einem Jahr gilt das Dieselfahrverbot nun schon. Wen es betrifft und ob es irgendwelche Ausnahmen gibt - wir haben für euch die wichtigsten Infos.
München zählt zwar zu den lebenswertesten Städten Deutschlands, aber gleichzeitig hält die Landshuter-Allee den Rekord der schlechtesten Luftqualität in Deutschland. Es laufen schon seit längerem Klagen von Umweltverbänden und auch Anwohnern, die hier für Abhilfe kämpfen. Nun will die Stadt München für ihre Bürger für saubere Luft sorgen. Denn vor allem das farb- und geruchlose Gas Stickstoffdioxid (NOx), welches bei Dieselmotoren viel höher emittieren als bei Benzinmotoren, ist besonders schädlich und soll nun deutlich reduziert werde.
Der Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt in Deutschland bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft und soll im Jahr nicht überschritten werden. Allerdings lag der Wert im Jahr 2021 teilweise sogar bei 51 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Luftreinhalteplans der Stadt ein Stufenplan zur Einführung eines Diesel-Fahrverbots beschlossen.
Das geplant stufenweise Fahrverbot soll über die nächsten Jahre nach und nach in Kraft treten.
Innerhalb des Mittleren Rings und der Mittlere Ring selbst soll für alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 gesperrt werden.
Auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 sollen für den Mittleren Ring und innerhalb des Mittleren Rings gesperrt werden.
Ausnahmen herrschen für Anwohner mit Wohnsitz innerhalb des Mittleren Rings oder Handwerker. Allerdings nur anfänglich.
Sollten die beiden ersten Stufen nicht die gewünschten Ziele erzielen, werden alle Ausnahmen für Anwohner und den Lieferverkehr wegfallen.
Ausnahmegenehmigungen können dann nur noch bei besonderen Härtefällen ausdrücklich beantragt werden.
Diesel Euro 6 sind nicht betroffen, sowie Fahrzeuge mit entsprechender Hardwarenachrüstung. Ebenfalls gelten Ausnahmen etwa für Handwerker, Lieferdienste, Einsatzkräfte, Menschen mit Behinderungen, Pflegedienste und Anwohner.
Mit älteren Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 4 können Sie weiterhin in die Umweltzone, innerhalb des Mittleren Rings, fahren. Teilweise müssen Sie dafür aber eine Sondererlaubnis beantragen. Diese kostet 50 Euro im Jahr. Die Ausnahmen bleiben auch bei der zweiten Stufe bestehen. In der dritten Stufe fallen allerdings Ausnahmen für Anwohner und Lieferdienste weg.
In München wird bei Missachtung des Dieselfahrverbots ein Bußgeld von 100 Euro verlangt. Dazu kommt noch die Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro, was insgesamt 128,50 Euro macht. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung des Verbots stichprobenartig.
Das Dieselfahrverbot soll in der bereits bestehenden Umweltzone, also der Innenstadt innerhalb des Mittleren Rings, gelten. Nach einer Neuerung soll auch der Mittlere Ring selbst zur Fahrverbotszone werden.
Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4, 5 oder 6 erhalten eine Grüne Plakette. Doch um zu wissen, welche Schadstoffklasse Ihr Fahrzeug hat und ob Sie mit Ihrem Auto von dem Dieselfahrverbot betroffen sind, müssen Sie die Informationen Ihrem Fahrzeugschein entnehmen. Hier finden Sie heraus, in welche Euro Norm Ihr Fahrzeug eingestuft ist.
Bei neueren Fahrzeugscheinen können Sie die Euronorm Ihres Fahrzeuges unter Punkt 14 klar ablesen.
Bei älteren Modellen finden Sie die richtige Zahl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Unter Punkt 14.1 entnehmen Sie aus den letzten zwei Ziffern des Codes Ihre Emissionsklasse.
Der Automobilclub "Mobil in Deutschland" klagt gegen das Verbot. Mit sieben Einzelklagen von Personen, die nicht unter die Ausnahmen fallen. Der Automobilclub hat folgende Argumente: Die Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Umweltzone und auf dem Mittleren Ring liegen in dem Grenzwert-Puffer zwischen 40 und 50 Mikrogramm. Erst ab 50 Mikrogramm greife aber gesetzlich das Verbot, so der Automobilclub. Der Club kritisiert auch, dass das Dieselfahrverbot teilweise mit Modellrechnungen begründet wurde. Der Anwalt des Automobilclubs gehe davon aus, dass noch vor dem Sommer ein Urteil im Streit um das Dieselfahrverbot fallen könnte.
Die erste Klage ist zum Start des Verbots (01.02.) beim Verwaltungsgericht eingereicht worden.