Das neue Corona-Infektionsschutzgesetz der Ampel für die Zeit nach Ende September steht offenbar. Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt. Der Entwurf sieht vor, dass ein Bundesland per Parlamentsbeschluss schärfere Regeln anordnen kann.
Dazu zählt eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
In der Gastronomie, bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen Getestete, frisch Genesene oder frisch Geimpfte die Maske weglassen.
Maskenpflicht in Schulen soll für Kinder ab der 5. Klasse möglich sein – aber nur wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebes erforderlich ist.
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Falls diese das tun, sollen die neuen Regelung vom 1. Oktober an gelten.