12.01.2018

Die Verbraucherzentrale warnt vor Rückruf-SMS einer Anwaltskanzlei

Verbraucher sollten nicht reagieren

Sie werden aufgefordert, in einer Rechtsangelegenheit unter der angegebenen Festnetznummer zurückzurufen. „Die SMS kann einer Kanzlei zugeordnet werden, die hauptsächlich im Inkassowesen tätig ist“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. Dennoch rät die Verbraucherschützerin, sich von einer solchen Nachricht nicht unter Druck setzen zu lassen: „Von einem Rückruf raten wir ab. Denn hierbei kann versucht werden, an aktuelle Daten des Verbrauchers wie Anschrift, Geburtsdatum und Kontodaten zu gelangen.“ Eine Pflicht zur Bekanntgabe dieser Daten besteht nicht.

Seriöse Inkasso-Unternehmen machen ihre Ansprüche schriftlich geltend. „Dabei muss sowohl der Name oder die Firma des Auftraggebers als auch der Grund für die Forderung benannt werden“, so Tatjana Halm. Nur dann können Verbraucher die Zahlungsaufforderung genau prüfen und ungerechtfertigten Ansprüchen gegebenenfalls widersprechen. In diesem Zusammenhang warnt die Verbraucherzentrale Bayern auch vor falschen E-Mails und SMS von angeblichen Inkassounternehmen. Diese sind ebenfalls vermehrt im Umlauf. Zu erkennen ist solches Fake-Inkasso oft an fehlenden oder nicht übereinstimmenden Angaben im Schreiben oder an einer ausländischen Bankverbindung. Wer Fragen zu Inkassoforderungen hat, findet Hilfe bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern und auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

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