11.08.2015

Die Avenio-Tram fährt weiter

Mit Bescheid vom 11. August 2015 hat die Regierung von Oberbayern als Technische Aufsichtsbehörde (TAB) der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) letztmalig die vorläufige Betriebserlaubnis für die „Avenio“– Trambahnen bis zum 30. September 2015 verlängert.

Die Gutachter, die unter Hochdruck die am 30. Juli 2015 von der MVG vorgelegten, umfangreichen Unterlagen, geprüft hatten, haben heute die Durchsicht abgeschlossen. Sie kommen in ihrem Prüfbericht zu dem Ergebnis, dass die nun vorgelegten Unterlagen grundsätzlich die spezifischen Anforderungen erfüllen, jedoch einzelne Nachweise noch nachgereicht werden müssen. Insbesondere muss die MVG noch spezielle Dienstanweisungen für die Trambahnfahrer vorlegen. Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen und der Aussagen der Gutachter konnte die Regierung von Oberbayern der MVG aber eine erneute, letztmalige Verlängerung der vorläufigen Betriebserlaubnis erteilen.

Die Regierung von Oberbayern hat gemeinsam mit der Verlängerung der Betriebserlaubnis eine Auflistung an die MVG übergeben, welche die noch offenen Punkte konkretisiert. Gleichzeitig hat die Regierung von Oberbayern mit der MVG kurzfristig eine Besprechung auf Arbeitsebene noch für diese Woche vereinbart, um hier im Rahmen eines konstruktiven Dialogs Einvernehmen zu den offenen Fragen herzustellen und den weiteren Ablauf festlegen zu können. Gemeinsames Ziel muss es sein, die weiteren Schritte zur Abarbeitung der noch offenen Punkte für die endgültige Zulassung der Fahrzeuge zu vereinbaren.

Regierung von Oberbayern; Foto: MVV

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