27.11.2017

Der Zoll warnt: Das müssen Sie beim Online-Kauf von Weihnachtsgeschenken beachten!

Aber genau hier ist Vorsicht geboten, rät das Hauptzollamt  München. „Nicht jedes vermeintliche Schnäppchen ist am Ende auch  wirklich günstig. Versendet der Onlinehändler seine Waren nämlich aus einem Drittland in die Europäische Union, so fallen neben den  Versandkosten möglicherweise auch noch die Einfuhrumsatzsteuer,  Verbrauchsteuern und Zölle an, was ganz schnell den Spaß am Schenken  verdirbt“, so Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Dabei gelten bei Postsendungen aus dem Drittland grundsätzlich  folgende Richtwerte bei der Erhebung von Einfuhrabgaben durch den Zoll:

Mit der steigenden Nachfrage des Verbrauchers nach Markenprodukten wächst auch die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Das sind Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen. Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren kommt aus  Nicht-EU-Staaten. Diese nachgeahmten bzw. gefälschten Produkte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist Aufgabe des Zolls.

„Der Internethandel boomt nach wie vor; aber nicht alles ist  erlaubt; deshalb Augen auf beim ONLINE-Kauf“, erklärt Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.zoll.de, damit Sie mit Ihrem Paket keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Hauptzollamt München, Symbolbild

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