Aber genau hier ist Vorsicht geboten, rät das Hauptzollamt München. „Nicht jedes vermeintliche Schnäppchen ist am Ende auch wirklich günstig. Versendet der Onlinehändler seine Waren nämlich aus einem Drittland in die Europäische Union, so fallen neben den Versandkosten möglicherweise auch noch die Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zölle an, was ganz schnell den Spaß am Schenken verdirbt“, so Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.
Dabei gelten bei Postsendungen aus dem Drittland grundsätzlich folgende Richtwerte bei der Erhebung von Einfuhrabgaben durch den Zoll:
Mit der steigenden Nachfrage des Verbrauchers nach Markenprodukten wächst auch die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Das sind Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen. Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren kommt aus Nicht-EU-Staaten. Diese nachgeahmten bzw. gefälschten Produkte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist Aufgabe des Zolls.
„Der Internethandel boomt nach wie vor; aber nicht alles ist erlaubt; deshalb Augen auf beim ONLINE-Kauf“, erklärt Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.
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