Der Anmelder wollte zu seiner Demo rund 10.000 Teilnehmer einladen und hat beim Verwaltungsgericht München einen Eilantrag gegen die Einschränkung der Teilnehmerzahl gestellt. Über diesen wollte das Gericht nach Angaben eines Sprechers noch am Freitag entscheiden.
Die Demonstranten müssen den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Dies ist nach Auffassung des Kreisverwaltungsreferats nur bei der Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Die Demonstration wurde für maximal zwei Stunden erlaubt. Der Veranstalter muss zusammen mit 100 von ihm gestellten Ordnern gewährleisten, dass alle Auflagen eingehalten werden.
Auch am Karl-Stützel-Platz in der Nähe des Hauptbahnhofes sowie in Schwabing an der Münchner Freiheit sind Demonstrationen für jeweils 200 Teilnehmer angemeldet.
Bereits am vergangenen Wochenende hatten in verschiedenen Städten bundesweit einige Tausend Menschen gegen die Coronavirus-Beschränkungen und damit verbundene Eingriffe in Grundrechte demonstriert. Auf der Theresienweise galt bereits am vergangenen Samstag die Maximalzahl von 1.000 Teilnehmern. Abseits des abgesperrten Versammlungsgeländes standen jedoch Hunderte eng beisammen. Die Polizei sprach Platzverweise aus, nahm Personalien auf und schrieb Anzeigen. Einige Menschen wurden weggetragen. Die Demonstrationen verliefen aber insgesamt überwiegend friedlich.