Die Verordnung legt unter anderem fest, dass geboosterte Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne müssen. Außerdem werden damit kürzere Quarantänezeiten ermöglicht.
Grundsätzlich kann die Quarantäne auf zehn Tage verkürzt werden. Das soll mögliche personelle Engpässe in der kritischen Infrastruktur verhindern.
Kinder und Jugendliche können die Isolation schon nach fünf Tagen beenden, mit einem negativen PCR- oder Schnelltest. Bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Test- und Maskenpflichten sind weitere Ausnahmen möglich.