Bild: Peter Kneffel
15.10.2020

Bayern führt die Corona-Ampel ein

Vergangene Woche hatten Bund und Länder beschlossen, die Regeln für Corona-Hotspots zu verschärfen. Bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100 Tausend Einwohner in einer Woche müssten Städte und Landkreis reagieren – und zum Beispiel die
Maskenpflicht ausweiten. Auch in Bayern haben derzeit viele Landkreise die Warnwerte überschritten – zum Beispiel die Stadt München mit einer Inzidenzzahl von 75,3 oder der Landkreis Weilheim-Schongau mit einem Wert von 79,7 (Stand 21. Oktober 2020). Aus diesem Grund gelten dort verschärfte Maßnahmen.

Bayern führt die Corona-Ampel ein

Alles erinnere sehr an das Infektionsgeschehen im Frühjahr, so Markus Söder. Insgesamt sei die Situation aber schwieriger, weil die kalte Jahreszeit ansteht. Deshalb hat das Bundesland eine Corona-Ampel eingeführt, die regelt, bei welchem Infektionsgeschehen welche Regeln gelten.

„Die Corona-Zahlen explodieren!“

Ministerpräsident Markus Söder

„Wir wollen keinen Lockdown“, so Söder. „Aber wir müssen der Wahrheit ins Auge sehen, wir rücken jeden Tag einem Lockdown näher“.

Deswegen sei wichtig die Weichen zu stellen. Neben der geistigen Einstellung, müssten auch weitreichende neue Regeln her.

Das Kabinett hat jetzt eine Corona-Ampel beschlossen! Ab Samstag, 17. Oktober,  gilt für die nächsten vier Wochen:

 

Grün – bis zu einer Inzidenzzahl von 35:

Hier gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

 

Gelb – Inzidenzzahl zwischen 35 und 50:

1. Ausweitung der allgemeinen Maskenpflicht:

– Nun auch in der Hochschule während Vorlesungen

– auf stark frequentierten Plätzen, wie Fußgängerzonen

– in allen öffentlichen Gebäuden

– am Arbeitsplatz, wo kein Abstandhalten möglich ist (Fahrstühle, Kantine, Eingänge)

– bei Kino-, Sport- und Kulturveranstaltungen auch am Platz!

2. Allgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr und ein Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen ab 23 Uhr!

3. Private Feiern (Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstagsfeiern) nur bis max. 10 Personen erlaubt – egal ob zu Hause oder im öffentlichen Raum!

 

Rot – Ab einer Inzidenzzahl von 50:

Diese Regeln gelten derzeit zum Beispiel in München oder im Landkreis Weilheim-Schongau.

1. Ausweitung der allgemeinen Maskenpflicht zusätzlich auch auf die Grundschule

Achtung: In der Stadt München und im Landkreis Ebersberg gilt das nicht mehr: Ab Mittwoch (21.10.) müssen Grundschüler und die Schüler der Grundstufen der Förderzentren dort am Platz  keine Mund-Nase-Bedeckung mehr tragen. 

2. Sperrstunde ab 22 Uhr und auch das Verkaufsverbot von Alkohol ab 22 Uhr

3. Private Feiern nur mit maximal 5 Personen oder zwei Hausständen erlaubt

 

Professionelle Veranstaltungen mit Hygienekonzepten, wie Messen oder Sportveranstaltungen, bleiben wie bisher erlaubt, da sich hier bisher keine Infektionsherde herauskristallisiert haben, so Söder.

Wegen der hohen Infektionszahlen erlaubt die München-Klinik ab Montag, 19.10. auch keine Patientenbesuche mehr. So sollen Patienten und das Klinikpersonal geschützt werden. Ausnahmen gebe es bei minderjährigen Patienten oder bei Geburten. Zur München Klinik gehören die Krankenhäuser in Harlaching, Neuperlach, Bogenhausen und die Hautklinik Thalkirchner Straße.

 

Die aktuellen Werte in Ihrem jeweiligen Landkreis finden Sie HIER

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