Mehr Arbeitslosengeld, höherer Mindestlohn, Wohngeldreform – es tut sich einiges zum Jahreswechsel.
Ab dem 1. Januar 2020 gibt’s mehr! Dabei wird nicht nur an Erwachsene 1,88 Prozent mehr Geld ausgezahlt – auch Kinder und Jugendliche bekommen mehr.
Auch Arbeit wird ab dem 1. Januar besser bezahlt. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,19 Euro auf 9,35 Euro an. Aber Achtung – es gibt einige Ausnahmen!
Der Zuschlag liegt ab 2020 bei 185 Euro, die oberen Einkommensgrenzen fallen weg. Das Einkommen wird nur noch zu 45 Prozent angerechnet, wenn es über den eigenen Bedarf hinausgeht.
Der Kinderfreibetrag wird zum 1.1.2020 um 192 Euro auf 5.172 Euro pro Kind erhöht.
Ab dem 1. Januar 2020 sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent. Grund: die hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit.
Ab dem 1. Januar 2020 tritt die Kassensicherungsverordnung in Kraft. Das heißt, man wird bei jedem Einkauf einen Kassenbon bekommen – auch beim Bäcker oder in der Dönerbude. Damit soll Steuerbetrug vermieden werden.
Zum 1. Januar heben viele Stromanbieter ihre Preise an, durchschnittlich 3 bis 7 Prozent mehr soll der Strom kosten. Hier haben wir das Wichtigste für Sie zum Thema zusammengefasst.
In den Meldeverfahren zur Sozialversicherung kann ab dem 01.01.20 ein drittes Geschlechts angegeben werden. Außerdem ist auch die Angabe eines unbestimmten Geschlechts möglich.
Autos, auf denen eine blaue TÜV-Plakette klebt, müssen 2020 zur Kontrolle in die Werkstatt.
Statt 15 Euro drohen bis zu 100 Euro Strafe fürs Parken in der zweiten Reihe, auf Rad- und Gehwegen. Wer keine Rettungsgasse bildet macht sich strafbar und riskiert sogar ein Fahrverbot.
Für das Überholen von Radfahrern im Verkehr soll künftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts gelten. Auch für das Überholen von Fußgängern oder E-Tretrollern gilt dieser Mindestabstand. Außerdem soll es im neuen Jahr ein Schild geben, das Autofahrern das Überholen von Radfahrern verbietet.
Der sogenannte Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität wird nicht nur bis 2025 verlängert, sondern auch die Zuschüsse, die Käufer von E-Fahrzeugen erhalten, steigen. Bund und Autoindustrie wollen dabei wie bisher jeweils zur Hälfte die Kosten der Zuschüsse übernehmen.
Weil die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent sinkt, sollen diese 2020 günstiger werden. Die Bahn hat angekündigt, die Mehrwertsteuer-senkung an ihre Kunden weiterzugeben.