Bund und Länder haben eine Öffnung in 3 Schritten beschlossen. Dabei wurde Schritt 1 bereits umgesetzt und im März folgen die nächsten beiden Schritte:
Ab dem 04. März kommt Schritt 2. Dann gilt:
Ab dem 20. März kommt Schritt 3. Dann gilt:
Der Corona-Bonus kann nur noch im März ausgezahlt werden! Wenn eine Firma ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus bis zu 1.500€ auszahlen will, muss das bis zum 31. März passieren.
Bis zum 15. März müssen Mitarbeiter gesundheitsbezogener Einrichtungen (zum Beispiel Pflegeheime, Arztpraxen oder Kliniken) ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Sonst dürfen die Betroffenen ohne Impfung oder Genesung nicht mehr in der Einrichtung arbeiten. So gilt das fast bundesweit. Aber bei uns wurde die Teil-Impfpflicht erstmal ausgesetzt.
Am letzten Sonntag im März wird die Uhr von Winter- auf Sommerzeit umgestellt. Heuer ist das der 27. März. Diesmal wird uns zwar eine Stunde geklaut, aber dafür bleibt es abends wieder länger hell.
Noch ist die bis zum 31. März befristet. Allerdings dürfte sie verlängert werden. Der Nutzen ist groß, denn dadurch kann ein Gespräch und die Diagnose mit einem Arzt oder einer Ärztin auch per Videotelefonat durchgeführt werden.
Auch im März haben wieder einige wichtige Leute und Promis Geburtstag. Zum Beispiel wird Jon Bon Jovi 60! Aber es gibt auch einen Leckerbissen, der 70 wird: die Pizza in Deutschland! Im Jahr 1952 eröffnete in der Würzburger Altstadt das erste Pizza-Restaurant in Deutschland überhaupt: das „Sabbie di Capri“.
Wie jedes Jahr beginnt ab dem 01. März ein neues Versicherungsjahr. Das heißt, dass E-Scooter, Roller und Co bis 50 Kubik ein neues Kennzeichen benötigen. Heuer wechselt dabei die Farbe von blau auf grün, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer weiterhin das alte Kennzeichen nutzt, macht sich strafbar und ist im Falle eines Unfalls auch nicht versichert.
Ab dem 01. März dürfen Ärzte Wiederholungsrezepte ausstellen. Das heißt, wer regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen muss, kann sich einige Arztbesuche sparen. Künftig sind dadurch mehrere Abgaben eines Medikaments möglich.
Das Ziel ist es dabei, den Menschen die Entscheidung zu erleichtern, ob Sie Organe spenden wollen oder nicht. Ab dem 01. März gibt es daher mehr Informationsangebote und Hausärzte dürfen alle 2 Jahre ihre Patienten zu dem Thema beraten. Dabei soll auch ein Organspende-Register aufgebaut werden, in dem die Spendenbereitschaft der Bevölkerung online dokumentiert wird. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert daran, dass pro Beratungsgespräch ein Betrag von 7,32 Euro abgerechnet werden kann und dass zu gering ist. Denn wenige Minuten Gespräch seien dem Thema nicht angemessen.
Wie jedes Jahr ist es ab dem 01. März bis 30. September verboten Hecken oder Bäume zu schneiden! Dafür sorgt das Bundesnaturschutzgesetz, damit so der Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen nicht zerstört wird.
Für Verträge, die ab dem 01. März abgeschlossen werden, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat und Verträge dürfen sich nicht mehr automatisch verlängern ohne diese monatliche Kündigungsfrist anzubieten. Zuvor war meistens geregelt, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen, sonst wurden sie automatisch um ein ganzes Jahr verlängert. Unter anderem gilt dies für Mobilfunkverträge, Fitnessstudios, Zeitungs-Abos, Streaming-Dienste sowie Strom- und Gasverträge.
Ab dem 01. März sind durch das Bundesnaturschutzgesetz
gesetzlich geschützt. Außerdem gilt, dass
Ab dem 25. März gelten dann neue Regeln:
Die beliebte Urlauberinsel beendet ab heute fast alle Corona-Maßnahmen. Das soll für alle Balearen-Inseln gelten, also zum Beispiel auch Ibiza. Nur die weiterhin in ganz Spanien geltende Maskenpflicht drinnen sowie das Rauchverbot in Außenbereichen von Lokalen bleibt.