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04.10.2016

Neue Gesetze: Das ändert sich ab Oktober!

Verfallklausel: Text statt Schriftform

Zukünftig kann in Arbeitsverträgen nicht mehr vorgeschrieben werden, dass Geltendmachungen von Ansprüchen der Schriftform bedürfen. Das bedeutet: Möchte ein Arbeitnehmer einen Anspruch wie Überstundenausgleich geltend machen, kann er dies auch per Mail tun und muss kein Schreiben aufsetzen.

Anspruch auf Medikationsplan

Ab 1. Oktober haben gesetzlich krankenversicherte Bürger, die dauerhaft mindestens drei Medikamente einnehmen müssen, einen Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan. Dieser wird vom Arzt erstellt und kann bei Bedarf auch vom Apotheker aktualisiert werden. Ab 2018 kann der Plan auch in digitaler Form auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, aber auch die konventionelle Papierform kann weiterhin beantragt werden.

EinsPlus und ZDFkultur werden abgeschaltet

In der Ministerpräsidentenkonferenz wurde vor knapp zwei Jahren beschlossen, die Sender EinsPlus und ZDFkultur durch ein Programm für jüngere Zuschauer zu ersetzen. In der Nacht zum 1. Oktober werden die beiden Sender abgeschaltet. Am selben Tag startet das neue Jugendangebot – allerdings nicht im Rundfunk, sondern nur online.

Mehr BAföG ab Wintersemester

Zum Start des Wintersemesters werden diverse BAföG – Beträge angehoben: Der Höchstsatz wurde beim Studium von 597€ auf 649€ erhöht, man bekommt höhere Vermögensfreibeträge, darf zukünftig bis zu 450€ pro Monat verdienen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen und man erhält noch einige andere Zuschüsse. Zudem wurde der Bachelor – Master Übergang erleichtert: Es gibt nun keine BAföG Unterbrechung mehr, auch wenn man sich nur vorläufig für den Master-Studiengang immatrikuliert.


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