Von Gorilla-Kostüm bis Krawatte abschneiden. Fasching bedeutet jede Menge Spaß. Doch was ist an Fasching eigentlich erlaubt und was verboten?
Grundsätzlich ist es nicht verboten, sich kostümiert hinters Steuer zu setzen. Allerdings muss der Autofahrer auch noch mit Verkleidung in der Lage sein, den Wagen sicher zu führen. Bedeutet: keine Maske tragen, die die Sicht, das Gehör oder die Beweglichkeit beeinträchtigt.
Falls es nachweislich aufgrund der Maskierung zu einem Unfall kommt, droht neben der zivilrechtlichen Haftung auch ein Bußgeld.
Wer sich Geld und Ärger sparen will, lässt die Schere lieber Zuhause. Auch wenn viele absichtlich den hässlichsten Schlips umbinden, bedeutet das nicht, dass jeder nur auf die Schere wartet.
Das „provokante“ Tragen einer Krawatte an „Weiberfastnacht“ kann nicht als Mitverschulden angesehen werden. Daher gilt: Wer anderen ungefragt eine Krawatte abschneidet, muss im Zweifel dafür zahlen.
Faschingszeit bedeutet ausgelassen Feiern. Kein Wunder, dass hier auch der Alkoholkonsum nicht zu kurz kommt. Doch selbst an Fasching sind die Regelns in Bezug auf Alkohol nicht außer Kraft gesetzt.
Für Autofahrer gilt eine Promillegrenze von 0,5. Für Radfahrer von 1,6. Verhält sich der Fahrer auffällig, kann auch schon ein Promillewert von 0,3 geahndet werden.
Auch an Fasching gilt der Jugendschutz: An Jugendliche unter 16 darf kein Alkohol ausgegeben werden.