Das Reisen an sich aus familiären oder beruflichen Gründen ist in alle Bundesländer erlaubt – ob man Verwandte oder Angehörige dann aber auch zuhause besuchen darf, ist abhängig von den Regeln, die in den jeweiligen Bundesländern gelten.
Wer also in ein anderes Bundesland fahren und die Familie besuchen mag, sollte sich vorher informieren.
Es ist grundsätzlich erlaubt, die Familie und andere Personen zu besuchen.
Es ist grundsätzlich erlaubt, die Familie und andere Personen zu besuchen.
Familientreffen sind nur innerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt, also nur wenn man mit Eltern usw. zusammenlebt.
Es gibt kein grundsätzliches Verbot von Verwandtenbesuchen.
Der Lebenspartner oder eine weitere, haushaltsfremde Person darf zu Besuch kommen.
Seit dem 4. Mai dürfen sich dort bis zu fünf Menschen treffen, auch wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Allerdings: eine fünfköpfige oder größere Familie kann damit auch keinen weiteren Besuch einladen.
Seit Ostern sind Familienbesuche mit bis zu 10 Personen erlaubt.
Enge Bezugspersonen und Partner dürfen zu Besuch kommen.
Familienbesuche innerhalb der Kernfamilie seien aber möglich. Zur Kernfamilie zählen: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern und Großeltern.
Es gibt keine Regeln, was die Besuche von Verwandten oder Freunden angeht.
Es gibt kein grundsätzliches Besuchsverbot, das von der Regierung festgelegt wurde.
Eltern und Großeltern, Geschwister oder Freunde dürfen besucht werden.
Besuche unter Eheleuten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Verwandten, die nicht dem eigenen Hausstand angehören oder einer weiteren, haushaltsfremden Person sind erlaubt.
Es ist erlaubt, andere Menschen zu besuchen. Eine genaue Anzahl von Personen ist nicht festgelegt.
Nichtsdestotrotz appellieren die Bundesländer aber an die Bürger, Kontakte zu anderen Menschen auf das absolute Minimum zu reduzieren – auch wenn beispielsweise Besuche bei den Verwandten erlaubt sind.