Bild: Zeitungsfoto.At/APA/Archivbild
08.05.2020

Darf ich meine Familie in einem anderen Bundesland besuchen?

Das Reisen an sich aus familiären oder beruflichen Gründen ist in alle Bundesländer erlaubt – ob man Verwandte oder Angehörige dann aber auch zuhause besuchen darf, ist abhängig von den Regeln, die in den jeweiligen Bundesländern gelten.

Wer also in ein anderes Bundesland fahren und die Familie besuchen mag, sollte sich vorher informieren.

Das sind die Regeln in den einzelnen Bundesländern

Baden-Württemberg

Es ist grundsätzlich erlaubt, die Familie und andere Personen zu besuchen.

Bremen

Es ist grundsätzlich erlaubt, die Familie und andere Personen zu besuchen.

Brandenburg

Familientreffen sind nur innerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt, also nur wenn man mit Eltern usw. zusammenlebt.

Hamburg

Es gibt kein grundsätzliches Verbot von Verwandtenbesuchen.

Sachsen

Der Lebenspartner oder eine weitere, haushaltsfremde Person darf zu Besuch kommen.

Sachsen-Anhalt

Seit dem 4. Mai dürfen sich dort bis zu fünf Menschen treffen, auch wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Allerdings: eine fünfköpfige oder größere Familie kann damit auch keinen weiteren Besuch einladen. 

Schleswig-Holstein

Seit Ostern sind Familienbesuche mit bis zu 10 Personen erlaubt.

Hessen

Enge Bezugspersonen und Partner dürfen zu Besuch kommen.

Mecklenburg-Vorpommern 

Familienbesuche innerhalb der Kernfamilie seien aber möglich. Zur Kernfamilie zählen: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern und Großeltern.

NRW

Es gibt keine Regeln, was die Besuche von Verwandten oder Freunden angeht.

Niedersachsen

Es gibt kein grundsätzliches Besuchsverbot, das von der Regierung festgelegt wurde.

Rheinland-Pfalz

Eltern und Großeltern, Geschwister oder Freunde dürfen besucht werden. 

Saarland

Besuche unter Eheleuten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Verwandten, die nicht dem eigenen Hausstand angehören oder einer weiteren, haushaltsfremden Person sind erlaubt.

Thüringen

Es ist erlaubt, andere Menschen zu besuchen. Eine genaue Anzahl von Personen ist nicht festgelegt.

Nichtsdestotrotz appellieren die Bundesländer aber an die Bürger,  Kontakte zu anderen Menschen auf das absolute Minimum zu reduzieren – auch wenn beispielsweise Besuche bei den Verwandten erlaubt sind.

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