Bild: Daniel Karmann/Archiv
18.03.2020

Coronavirus: Soll ich meinen Urlaub in den Osterferien stornieren?

+++ UPDATE +++

20. 03. 2020: Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt mittlerweile bis Ende April.

 


Am Dienstag hat Außenminister Heiko Maas aufgrund der Corona-Krise eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Das heißt: Ohne triftigen Grund soll Deutschland vorerst nicht mehr verlassen werden – auch innerhalb Deutschlands gilt die Empfehlung, das Reisen zu unterlassen.

Laut Verbraucherzentrale können Sie in solch einer Situation kurz bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland kostenlos stornieren.

Da die aktuelle Lage allerdings eine äußerst dynamische ist, ist bei Urlauben, die erst in einigen Wochen stattfinden sollen, Vorsicht geboten.

Experten raten daher davon ab, den für die Osterferien gebuchten Urlaub voreilig abzusagen – die Situation ändert sich täglich. Wenn Sie lange genug warten, gilt die Reisewarnung eventuell immernoch  – und die Wahrscheinlichkeit ist höher, das Geld zurückzubekommen.

Auch Anja Braun, Pressesprecherin bei TUI, empfiehlt:

„Stornieren Sie Ihre Reise noch nicht und warten Sie noch ab – die Lage wird permanent neu bewertet.“

Sollten Sie Ihren Osterurlaub doch schon abgesagt haben, so ist eine kostenlose Stornierung von Reisen laut Verbraucherzentrale dann möglich, wenn zum Zeitpunkt des ursprünglichen Reiseantritts nach wie vor die Reisewarnung des auswärtigen Amts besteht. 

Was ist, wenn ich nur ein Hotel und keine Pauschalreise gebucht habe?

Wenn Sie Ihr Ziel nicht erreichen können, sollten Sie auch einzeln gebuchte Leistungen, wie zum Beispiel Hotels, stornieren und Ihr Geld zurückbekommen können – solange für die Buchung deutsches Recht gilt. Anders ist es, wenn Sie direkt beim Anbieter im Ausland gebucht haben. Dann kann das Recht des dortigen Landes statt des deutschen gelten und sie müssen auf Kulanz beim Anbieter hoffen.

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