Vielleicht geht es für Sie noch in den Urlaub, vielleicht machen Sie sich aber auch Gedanken darüber, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein sogenannter „Reiserückkehrer“ sind. Schließlich muss jeder, der nach Deutschland einreisen will, und zuvor in einem Risikogebiet war, in Quarantäne bis er einen negativen Coronatest nachweisen kann. Hier eine Übersicht nach Urlaubsländern.
Italien war von der Coronakrise schwer getroffen, doch aus Deutschland ist momentan Einreise und Ausreise ohne Quarantänepflicht wieder gestattet. In Supermärkten, Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr gilt die Maskenpflicht. Seit Kurzem muss auch in den Nachtstunden auf öffentlichen Plätzen Maske getragen werden – und zwar zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens. An den Stränden gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern.
Touristen aus Deutschland brauchen keine speziellen Dokumente für die Einreise. In Frankreich herrscht wie bei uns eine allgemeine Maskenpflicht in Geschäften und Bus und Bahn. In einigen größeren Städten muss an stark frequentierten Orten auch im Freien eine Maske getragen werden – so zum Beispiel in Paris.
Das Robert Koch Institut hat am 25.08.2020 zwei beliebte Urlaubsgebiete in Frankreich jeweils zum Risikogebiet ernannt: den Großraum Paris und den Südosten des Landes mit der Cote d’Azur. Grund sind die steigenden Infektionszahlen dort. Pauschalurlauber können Reisen in die betroffenen Regionen damit kostenlos stornieren oder müssen bei der Rückkehr einen Test machen.
Auch in Österreich herrscht, wie bei uns, eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen, aber geschlossenen Räumen. Eine Einreise aus Deutschland ist problemlos möglich, sofern man sich vorher nicht in einem der ausgewiesenen Risikogebiete aufgehalten hat.
Festland-Spanien und die Balearen gelten seit dem 14. August offiziell wieder als Corona-Risikogebiet, da die Corona-Infektionen in diesen Gebieten stark angestiegen sind. Die Reisewarnung gilt also auch für die beliebte Ferieninsel Mallorca – nur die Kanaren sind davon derzeit nicht betroffen. Deutsche Urlauber können zwar weiter problemlos einreisen, allerdings müssen Reiserückkehrer folgendes beachten: Bei ihrer Rückkehr müssen sie ich beim Gesundheitsamt melden und sich auf das Coronavirus testen lassen. Im Land selbst gelten eine allgemeine Maskenpflicht und die Abstandsregelungen.
Türkei
Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für einige wichtige Urlaubsregionen kürzlich aufgehoben: Aydin, Izmir, Mugla und Antalya. Für den Rest des Landes gilt sie aber weiterhin. Zudem gilt das ganze Land als Risikogebiet. Daher müssen alle, die aus der Türkei nach Deutschland reisen bei der Ausreise einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Hier sind in einigen Regionen die Infektionszahlen zuletzt wieder gestiegen. Jetzt warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in zwei kroatische Regionen: Betroffen sind die Schibenik-Knin mit dem Nationalpark Krka und Split-Dalmatien. Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass für heimkehrende Reisende eine Testpflicht auf das Coronavirus gilt. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie in häuslicher Quarantäne bleiben.
Generell werden bei der Einreise die Kontaktdaten für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert – um Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden, kann das auch schon im Vorfeld online erledigt werden. Außerdem gilt im Land eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften.
Das Auswärtige Amt warnt wegen der hohen Infektionszahlen derzeit vor touristischen Reisen nach Luxemburg. Das Land gilt seit 14. Juli als Risikogebiet.
Für alle Einreisen gilt in Greichenland eine Online-Anmeldepflicht! Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ausfüllen. Eine Bestätigung muss bei Einreise vorgezeigt werden, sonst kann eine Geldbuße von 500 Euro drohen. Im Land gilt eine Maskenpflicht in für alle geschlossenen Einrichtungen, außerdem soll am Strand zwischen den Badegästen mindestens vier Meter Abstand gehalten werden.
Stand: 18.08.2020 – die aktuellen Reisewarnungen der Bundesregierung finden Sie hier.