München gilt in Bayern als neuer „Corona-Hotspot“. Weil bei uns das Ausbruchsgeschehen zu hoch ist, hat Dieter Reiter bereits zu Beginn der Woche neue Maßnahmen für die Stadt beschlossen. Diese sollen ab Donnerstag gelten – zunächst einmal für 7 Tage, dann soll die Lage neu bewertet werden.
Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt
In der Landeshauptstadt gilt von 24. September bis einschließlich 1. Oktober täglich von 9 bis 23 Uhr eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, am Viktualienmarkt und auf den Gehwegen im Tal. Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.
Analog zu den Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung ebenfalls befreit. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Zuständig für die Kontrolle und Durchsetzung von Maßnahmen zum Infektionsschutz im öffentlichen Raum ist in erster Linie die Polizei. Das Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht beträgt 250 Euro.
Treffen im privaten und öffentlichen Raum sowie in der Gastronomie
In der Landeshauptstadt ist von 24. September bis einschließlich 1. Oktober der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands, oder in Gruppen von bis zu 5 Personen – bisher waren es 10 Personen.
Private Feiern, wie z.B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern, aber auch Vereins- und Parteisitzungen, und nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.
Alkoholverkaufs- und -konsumverbot an Hotspots am Wochenende
Zusätzlich gibt es wie an den vergangenen Wochenenden wieder von Freitagabend bis Sonntagfrüh ein Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.
Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot im Umgriff der Hotspots nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt. Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen.
Wer aus München kommt, muss aktuell beim Urlaub machen aufpassen: In Baden-Württemberg beispielsweise gilt laut dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga ein Beherbungsverbot in Hotels und Herbergen für Menschen, die aus Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 50 kommen. Ausnahmen sind möglich, wenn negative Corona-Testergebnisse vorgelegt werden können, die nicht älter als 48 Stunden sind.
Ähnliches gilt nach Dehoga-Angaben auch in Brandenburg, Hamburg und Hessen sowie im Saarland, in Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern ist sogar nicht nur die Übernachtung, sondern auch die Einreise für Menschen aus Hotspots mit 7-Tage-Inzidenz über 50 verboten. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein droht eine 14-tägige Quarantäne.
Neben München gilt auch Würzburg als Corona-Hotspot in Bayern.
Nicht nur in München treten nun strengere Regeln in Kraft: Ministerpräsident Markus Söder hat angekündigt, dass in allen bayerischen Kommunen, in denen die Infektionszahlen zu hoch sind, Verschärfungen der Maßnahmen kommen sollen. Damit sollen den Städten bzw. Landkreisen ein Werkzeug an die Hand gegeben werden, das Ausbruchsgeschehen wieder unter Kontrolle zu bekommen. In bayerischen Gebieten mit zu hohem Infektionsgeschehen soll es – wie in München – eine Maskenpflicht und Alkoholverbote an sogenannten Hotspots geben. Auch für andere kreisfreie Städte bzw. Landkreise in Bayern gilt dann: Die maximale Personenzahl wird geviertelt, auf 25 in Innenräumen und 50 im Freien. Für Treffen in der Öffentlichkeit und in Gaststätten gilt dann: Maximal fünf Personen aus mehreren Haushalten dürfen sich treffen. Außerdem können die Regionen dann die Sperrstunde für Bars und Restaurants auf 23 Uhr vorziehen.
Außerdem der Corona-Hotspots gelten die ursprünglichen Kontaktbeschränkungen. Dort sind private Feiern mit bis zu 100 Personen im Innern und 200 im Freien erlaubt, in der Öffentlichkeit dürfen sich bis zu 10 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen.
Vor dem Hintergrund des am Donnerstag anstehenden Super-Cup-Spiels des FC Bayern München in Budapest gibt es allerdings bayernweit schärfere Maßnahmen für Fußballfans. Budapest gilt derzeit wieder als Risikogebiet. Wer wegen Sport- und Kulturveranstaltungen in Risikogebiete reist, muss sich dann nach der Rückkehr in Selbstisolation begeben oder ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen. Geschäftsreisende und Berufspendler sollen von der Quarantäne-Pflicht befreit werden.