«Insbesondere bei jungen Menschen darf nicht der Eindruck entstehen, dass Cannabis ein ungefährliches Spaß-Produkt ist», sagte die CSU-Politikerin in München. «Denn das Gegenteil ist der Fall.» Möglich seien sowohl psychische als auch körperliche Erkrankungen.
Es sei aber richtig gewesen, dass der Bundestag die Freigabe auf Rezept für Schwerkranke zu medizinischen Zwecken beschlossen habe. «Denn bei einigen Krankheitsbildern wie starken chronischen Schmerzen oder fortgeschrittenen Krebserkrankungen können cannabishaltige Arzneimittel eine Linderung der Symptome erreichen.»
Das entsprechende Gesetz tritt nach Angaben der Bundesregierung im März nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Vor Erhalt von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff müssen andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der Arzt entscheidet im Einzelfall. Verboten bleiben der Eigenanbau von Cannabis und der Einsatz als Rauschgift.
Eine neue Cannabisagentur soll den Anbau zu medizinischen Zwecken in Deutschland staatlich kontrollieren. «Die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs muss sichergestellt sein – genau wie die gleichbleibende Qualität von Cannabis zu medizinischen Zwecken», mahnte Huml. «Das ist auch im Sinne der Patientinnen und Patienten.»