Wer einen falschen Namen in Gaststätten, Hotels oder bei Veranstaltungen mit Registrierungspflicht angibt, muss in Bayern bis zu 250 Euro Strafe zahlen. Voraussetzung dafür ist weiterhin die Pflicht für die Gastronomen und Hotelbetreiber – werden die Daten nicht abgefragt, müssen diese mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Hierbei gehe es aber nicht darum, dass die Betreiber der Restaurants und Gaststätten in der Pflicht sind, den Ausweis und damit die Korrektheit des Namens zu überprüfen, so Staatsminister Florian Herrmann.
Grund für die Beratungen heute waren die jüngsten Corona-Einigungen von Bund und Ländern – neben genauen Vorgaben für Bußgelder soll es auch neue Regeln für Feiern geben.
Wenn es regional mehr als 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie beispielsweise Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für private Partys wird dann eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen „dringlich empfohlen“.
Wird die Inzidenzzahl von 50 in einer kreisfreien Stadt bzw. in einem Landkreis überschritten wird, gilt in Bayern weiterhin die Regel, dass nur noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen, im Freien 50. Für Treffen in der Öffentlichkeit und in Gaststätten gilt dann: Maximal fünf Personen aus mehreren Haushalten dürfen sich treffen.
In bayerischen Gebieten mit zu hohem Infektionsgeschehen soll es dann außerdem eine Maskenpflicht und Alkoholverbote an sogenannten Hotspots geben.
Das Land Schleswig-Holstein hatte bereits am Dienstagabend kurz nach der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt, dass bewusste Falschangaben auf Gästelisten in Restaurants oder anderen Gastwirtschaften mit 1000 Euro geahndet werden sollen. In Nordrhein-Westfalen werden 250 Euro fällig. Der Kompromiss von Bund und Ländern sieht mindestens ein Bußgeld von 50 Euro bei Falschangaben vor. Falsche Namen verhindern im Falle von Corona-Infektionen eine schnelle Nachverfolgung von Kontaktpersonen und befördern daher die unerkannte Virenverbreitung.