22.02.2018

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Diesel-Fahrverbote

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag die Verhandlung über Diesel-Fahrverbote in Städten begonnen. Die obersten Verwaltungsrichter prüfen, ob ein solches Verbot rechtlich zulässig ist. Ein Urteil bereits am Donnerstag gilt als möglich. Es könnte eine bundesweite Signalwirkung haben.

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt nicht darüber, ob Fahrverbote einzuführen sind. Es geht in Leipzig um die Frage, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und damit auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Verhandelt wird über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass die Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, könnte dies politisch äußerst folgenreich sein. Die Richter in Leipzig würden damit faktisch Fahrverbote für zulässig erklären.

Ob es diese dann auch gibt, liegt aber an den einzelnen Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht. Es könnte noch Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten am Donnerstagmorgen mehr als 100 Aktivisten von mehreren Umweltverbänden und den Grünen für saubere Luft in den Städten demonstriert. Mit Bannern und selbstgebauten quadratischen Luftpolstern forderten sie ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte vor Beginn der Verhandlung, er sei ausgesprochen gespannt, aber nicht nervös: «Ich habe gut geschlafen.» Die Luftqualität in Deutschland sei «erbärmlich». Die DUH habe schon viel erreicht, sagte Resch und verwies auf das Milliardenprogramm der Bundesregierung für saubere Luft in Kommunen.

dpa-infocom

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