Am 26. September ist es soweit: Wir alle sind dazu aufgerufen einen neuen Bundestag in Berlin zu wählen. Dieser ist maßgeblich für die Gesetzgebung in Deutschland verantwortlich und ist die Volksvertretung der Bundesrepublik. Die Politiker werden für vier Jahre gewählt.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: Die sogenannte Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man direkt einen oder eine Wahlkreisabgeordnete(n). Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Diese Stimme fließt am Ende in die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ein.
Wenn Sie sich noch unsicher sind, welcher Partei Sie Ihre Stimme(n) geben möchten, kann Ihnen möglicherweise der Wahl-O-Mat helfen: Ab dem 2. September ist er auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung zu finden. Dort können Sie vorgegebenen Thesen zustimmen, sie ablehnen, oder als neutral bewerten. Sie können auch angeben, welche der Themen Ihnen persönlich ganz besonders wichtig sind. Die Antworten werden dann vom Wahl-O-Mat mit den Wahlprogrammen der Parteien abgeglichen.
In diesem Jahr gibt es weitere Funktionen beim Wahl-O-Maten: Unter dem Punkt „Parteienvergleich“ können Sie beispielsweise auf einen Blick sehen, wie bis zu drei ausgewählte Parteien zu einem bestimmten Thema stehen und deren Begründungen abrufen.
Das Tool hat sich inzwischen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu einer festen Informationsgröße vor Wahlen etabliert: Nach Angaben des bpb wurde es insgesamt bereits über 85 Millionen Mal genutzt.