Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung der Betriebssicherheitsverordnung beschlossen.
Auch in München regte sich Widerstand gegen das Paternoster-Fahrverbot. Eine Bundesverordnung, die am 1. Juni in Kraft treten sollte, erlaubt nur noch befugtem Personal das Betreten der alten Aufzüge mit Nostalgie-Faktor. Hier war davon beispielsweise der Paternoster im Polizeipräsidium betroffen.
Betreiber werden nun verpflichtet, etwa auf Schildern über die Gefahren dieser historischen Aufzüge hinzuweisen. Benutzer sollen angehalten werden, sich so zu verhalten, dass nichts passiert.
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