Mehr als sechs Millionen Beschäftigte bekommen ab Oktober mehr Geld. Der Bundesrat hat die Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro beschlossen. Zuvor hatte die Länderkammer schon dem 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt. Dafür war eine Änderung des Grundgesetzes nötig, damit trotz Schuldenbremse weitere Kredite aufgenommen werden können.
Zudem steigt die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro von zuvor 450 Euro.
So hat sich der Mindestlohn entwickelt: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt worden. Ende 2021 lag der Betrag bei 9,60 Euro und wurde zuletzt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro angehoben. Vom 1. Juli 2022 bis zum 30. September 2022 wird er bei 10,45 Euro liegen – die neueste Anhebung auf zwölf Euro gilt dann bis Ende 2023.