Beamte durchsuchten in den frühen Morgenstunden zeitgleich insgesamt 27 Wohnungen und Geschäftsräume, darunter 23 in München sowie jeweils ein Objekt in Unterhaching, Freising, Zorneding und Bayersoien.n Gegen die vier Haupttäter italienischer und dominikanischer Herkunft im Alter von 22 bis 45 Jahren wurden Haftbefehle vollstreckt. Drei der vier Haupttäter befinden sich in Untersuchungshaft.
Bei der groß angelegten Aktion waren mehr als 300 Bundespolizisten und drei Staatsanwälte im Einsatz. Sie beschlagnahmten umfangreiches Beweismaterial, darunter 679 der falschen Isarcards mit einem Verkehrswert von über 33.000 Euro. Des Weiteren fanden die Beamten Fälscherutensilien und Druckvorlagen, mehrere Computer und zahlreiche Handys sowie belastende Dokumente und zehn verbotene Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen.
Nachdem seit mehreren Monaten immer wieder falsche Monatskarten aufgetaucht waren, hatten die Münchner Ermittler die Gruppierung bereits im Visier.Ein bei einem Busunternehmen beschäftigter Italiener „besorgte“ sich bei seinem Arbeitgeber sogenannte Blankorollen, die er dann mittels eines handelsüblichen Tintenstrahldruckers mit den entsprechenden Monatskarten-Aufdrucken versah und so in „Fahrscheine“ verwandelte. Diese qualitativ sehr hochwertigen Falsifikate waren von Laien nicht vom Original zu unterscheiden.
Die Weiteren drei Hauptbeschuldigten veräußerten die Monatskarten in großer Zahl an mindestens 18 Mittelsmänner. Diese brachten die Fälschungen dann schlussendlich weit unter Preis in Verkehr. So zahlten die Endabnehmer beispielsweise 35 Euro für einen Fahrschein, der im regulären Verkauf 54 Euro kosten würde.
Weniger professionell verhielt sich einer der Beschuldigten. Als seine Wohnung durchsucht werden sollte, warf er seine gefälschten Tickets einfach aus dem Fenster – direkt vor die Füße der anrückenden und sichtlich überraschten Staatsanwältin.
Der Haupttäter hat sich nun wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung zu verantworten, die übrigen Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche. Der Schaden der dadurch den regional ansässigen Verkehrsbetrieben entstanden ist lässt sich derzeit noch nicht benennen.