19.09.2012, 13:17 Uhr
Die kommunalen Kitas unterlägen als gewerbliche Betriebe genauso der Steuerpflicht wie private Betreiber, erklärte das oberste deutsche Steuergericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung
Damit hoben die Münchner Richter eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf auf, das eine kommunale Kindertagesstätte als einen Hoheitsbetrieb gesehen hatte, der nicht besteuert werden darf. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts aber auch für alle anderen kommunalen Kitas in Deutschland relevant (I R 106/10).
dpa-infocom / ms