Bild: Karl-Josef Hildenbrand
27.08.2020

Bund verlängert Corona-Maßnahmen

Die Zahl der Corona-Infektionen bei uns steigt wieder an, deshalb soll es erst mal keine Lockerungen geben. Auch die Maskenpflicht und Abstandsregeln wird es weiter geben. Bei uns in Bayern soll die Möglichkeit für kostenlose Tests an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen weiterhin für alle möglich bleiben, in anderen Bundesländern sollen Urlauber ab dem 15. September nicht mehr so einfach einen kostenlosen Test bekommen. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind die Tests deutschlandweit aber weiterhin verpflichtend. 

Außerdem soll es eine Gesetzesänderung geben: Wer in ein Risikogebiet reist, obwohl es zu vermeiden wäre und danach in Quarantäne muss, der muss dann in dieser Zeit, in der er deshalb nicht arbeiten kann, nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Das gilt natürlich nur, wenn das Gebiet bereits vor Reiseantritt als Risikogebiet gilt. Wo immer es möglich ist, muss also auf Reisen in Risikogebiete verzichtet werden, so Kanzlerin Merkel.

Ab dem 1. Oktober dürfen außerdem Reiserückkehrer, die nach einer Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne sind, die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen durch einen Test beenden können. 

Keine Großveranstaltungen bis zum 31. Dezember

Außerdem  sollen Großveranstaltungen noch mindestens bis zum Ende des Jahres verboten werden. Für private Feiern, die auch oft einen Grund für Neuinfektionen sind, gibt es allerdings keine einheitliche Regelung – Kanzlerin Merkel hat dazu aufgerufen,  vorsichtig zu sein und zum Beispiel bei größeren Familienzusammenkünften auf die Abstandsregeln und eine ausreichende Belüftung zu achten. Außerdem soll es bundesweit Bußgelder für Leute geben, die sich nicht an die Maskenpflicht halten. Nur in Sachsen-Anhalt soll es das Bußgeld nicht geben. In Bayern wurden die Bußgelder erst kürzlich erhöht.

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