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31.12.2024

Böllerverbot in München: Das sind die Verbotszonen für 2024

Zu Silvester herrscht in München ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings, in vielen Bereichen ganztags. Die Stadt begründet die Maßnahme mit dem Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Auch Feuerwehr und Polizei sollen entlastet werden. Hier erfahrt ihr, welche Zonen betroffen sind und was erlaubt ist.

Feuerwerks-Verbotszonen: Das gilt in der Münchner Altstadt

In der Altstadt gelten strenge Regeln: Keine Böller, keine Raketen. Das Verbot betrifft einige der zentralsten Straßen und Plätze, darunter:

Marienplatz: Vom Marienplatz bis Marienplatz Nr. 15 (Ostseite) und Viktualienmarkt Hausnummer 2, inklusive aller anliegenden Gebäude.

Rindermarkt: Vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5, ebenfalls begrenzt durch die anliegenden Gebäude.

Rosenstraße: Bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt.

Kaufingerstraße und Neuhauser Straße: Bis Karlsplatz (Stachus), einschließlich aller angrenzenden Stichstraßen.

Karlsplatz (Stachus): Westlich bis zum Gehweg der Sonnenstraße.

Weinstraße: Bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße.

Dienerstraße: Bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße.

In diesen Bereichen ist das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerk der Kategorie F2 oder höher verboten. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Zwei Verbotszeiten: Wann das Feuerwerk untersagt ist

Es gibt in München zwei unterschiedliche Zeiten, in denen das Böllerverbot gilt:

Innerhalb des Mittleren Rings: Ganztägig vom 31. Dezember bis 1. Januar.

Im Stadtkern: Vom 31. Dezember, 21 Uhr, bis 1. Januar, 2 Uhr.

Die Stadt weist mit digitalen Infoscreens, Schildern und Piktogrammen auf die Verbotszonen hin.

Was ist erlaubt? Ausnahmen vom Feuerwerksverbot

In der Verbotszone sind Wunderkerzen, Knallerbsen und andere pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 weiterhin erlaubt. Anwohner dürfen außerdem Feuerwerkskörper in ihre Wohnungen transportieren oder außerhalb der Verbotszone abbrennen.

Besondere Regeln für den Viktualienmarkt

Der Viktualienmarkt ist ein besonders sensibler Bereich. Hier sind Raketen und Böller komplett verboten, da die engen und verwinkelten Stände ein hohes Brandrisiko bergen.

Bußgelder und rechtliche Hintergründe

Ein generelles stadtweites Böllerverbot ist rechtlich nicht umsetzbar. Innerhalb der Verbotszonen drohen bei Missachtung jedoch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Stadt begründet die Maßnahmen mit dem Schutz der Menschenmengen, die sich traditionell am Marienplatz und in der Umgebung versammeln.

Warum das Verbot wichtig ist

Die Stadtverwaltung, gemeinsam mit der Polizei, hat das Verbot erlassen, um Silvester sicherer zu machen. Hanna Sammüller-Gradl, Leiterin des Kreisverwaltungsreferats, betont, dass gefährliche Situationen durch Böllerei in der Vergangenheit zu oft vorgekommen sind. Mit den Maßnahmen soll allen Münchnern ein sicheres Gefühl vermittelt werden – für einen entspannten Jahreswechsel.

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