Der frühere Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng hat auch nach seiner zweiten Verurteilung Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte einer seiner Anwälte mit. Jetzt muss das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil auf Rechtsfehler prüfen.
Erst vergangene Woche hatte das Landgericht München I den Fußballer in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin 2018 schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng – anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil – vorbestraft. Bei seinem ersten Urteil im vergangenen Jahr wurde Boateng zu 1,8 Millionen Euro verurteilt.