Bild: Sven Hoppe/Archiv
09.05.2021

Biergärten dürfen am Mittwoch öffnen

Das Gesundheitsministerium hat dazu mitgeteilt: „Die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt muss fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. Am 8. Tag können die in der jeweiligen Allgemeinverfügung beschriebenen Öffnungsschritte erfolgen.“

Öffnungen erst ab Mittwoch

Bedeutet: ab Mittwoch werden in München die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen können. Außerdem ist auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder möglich.

Die städtische Allgemeinverfügung wird am morgigen Montag veröffentlicht.

Verwirrung um die neue Regelung

Ursprünglich hatte es geheißen, dass Öffnungen schon ab Dienstag möglich sind.

Viele Wirte zeigten sich enttäuscht.

Das Gesundheitsministerium wünscht sich offenbar zwei Tage Karenzzeit, in einer Pressemitteilung am Freitag hieß es

Die 7-Tage-Inzidenz muss insgesamt fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen.

In der am selben Tag vom Ministerium versandten Maßgabe heißt es dagegen

Eine stabile Entwicklung ist dabei dann anzunehmen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz acht Tage lang in Folge unter 100 bzw. 50 befindet

Am Samstag wurde dann klargestellt,  dass „am achten Tag“ geöffnet werden könne, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein.

Wann die Münchner Biergärten dann wirklich öffnen, ist noch offen.

Ab Dienstag soll das Wetter leider wieder schlechter werden.

 

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