Die bereits einmal vor Gericht im Eilverfahren einkassierte Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern wird erneut ein Fall für die bayerische Justiz. Der Bund Naturschutz (BN) kündigte eine erneute Klage an, sollte das Landratsamt Oberallgäu wie angekündigt die Verfügung gleichlautend erlassen.
«Diese Allgemeinverfügung schießt völlig übers Ziel hinaus und konterkariert das seit Jahrzehnten erfolgreiche Bibermanagement Bayerns», sagte Christine Margraf, Vize-Landesbeauftragte des BN und Leiterin des BN-Artenschutzreferates. Biber seien in Zeiten der Klimakrise wichtiger denn je, ihre Reviere dienten dem Hochwasserschutz und als Wasserreservoir.
Biber-Verordnung erlaubt Abschüsse entlang von Straßen
Die alte und die neu geplante Biber-Allgemeinverfügung zur Tötung von Bibern umfasst nach Angaben des BN erneut pauschal einen Gültigkeitsbereich von 30 Metern entlang von Bundes-, Staats und Kreisstraßen sowie Bahnlinien in einer Länge von rund 620 Kilometern. Daraus - so rechnet der Verband es vor - ergebe sich ein Gültigkeitsbereich von circa 3.720 Hektar, wo Biber geschossen werden dürften. Befürworter begründen die Abschüsse mit der unermüdlichen Bautätigkeit der Tiere - dadurch könnten Straßen instabil oder angrenzende Felder überflutet werden.
BN fürchtet: Ganze Täler könnten biberfrei geschossen werden
Biber sind europarechtlich streng geschützte Tiere, sie sind auf Gewässer angewiesen. «Mit über 1.000 Zugriffsorten an Gewässern entlang von Straßen könnten ganze Täler biberfrei geschossen werden», betonte Gerhard Schwab, Biberbeauftragter für Südbayern. Dabei gebe es erprobte Maßnahmen, um Probleme auch ohne Abschüsse zu lösen.
Rechtsanwalt Eric Weiser-Saulin aus Würzburg hält die Allgemeinverfügung juristisch für nicht haltbar. «Für streng geschützte Arten ist rechtlich vorgeschrieben, dass vor einer pauschalen Abschussgenehmigung erst alle anderen Alternativen geprüft werden müssen. Dies ist hier nicht erfolgt.»
Anfang November kippte Verwaltungsgericht Augsburg Verordnung
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte Anfang November die kurz zuvor vom Landratsamt Oberallgäu erlassene Biberverordnung gestoppt. Auch damals hatte der Bund Naturschutz geklagt. Laut Gericht gab es «nicht ausräumbare Zweifel an der Rechtmäßigkeit» der Allgemeinverfügung, weil das Landratsamt den Bund Naturschutz nicht in die Entscheidung einbezogen hatte. Naturschutzverbände hätten im Fall des geplanten Biberabschusses Mitwirkungsrechte.
Parallelen zu Zulassung und Klage von Wolfsverordnung
Mit einer fast gleichlautenden Begründung war zwischenzeitlich auch die umstrittene bayerische Wolfsverordnung gerichtlich gestoppt worden. Auch hier hatte die Staatsregierung in der Folge die identische Verordnung zum Abschuss von Wölfen aber wieder gleichlautend erlassen - mit der Folge, dass der BN erneut Klage einreichte.
Das Landratsamt Oberallgäu hält die Ausnahmeverordnung «zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit» auch nach der erste Pleite vor Gericht inhaltlich für gerechtfertigt. Es gehe laut Behörde nicht darum, den Bestand des Bibers insgesamt zu dezimieren. Man wolle bestehende Gefahrensituationen beheben.