06.11.2013, 15:35 Uhr
Das entsprechende Gutachten stellte ein Sachverständiger des Sächsischen Landeskriminalamtes am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht vor. Die kriminaltechnische Untersuchung, die bereits 2012 bekannt wurde, könnte dazu beitragen, Zschäpe als Brandstifterin zu überführen.
Die Hauptangeklagte in dem Münchner Prozess soll am 4. November 2011 mit Benzin ein Feuer in der letzten gemeinsamen Wohnung der NSU-Mitglieder in Zwickau gelegt haben, um Spuren zu verwischen. Zuvor hatten sich ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt umstellt von der Polizei in einem Wohnmobil erschossen. Es ist die einzige Tat, die Zschäpe laut Anklage unmittelbar selbst begangen haben soll.
Ihr wird hier besonders schwere Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Mord vorgeworfen, weil sich in der angrenzenden Wohnung eine alte Nachbarin aufhielt. Außerdem ist Zschäpe als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) – darunter zehn Morde – angeklagt.
Die Rückstände an den schwarzen Socken stammten höchstwahrscheinlich von Benzin, erläuterte der LKA-Sachverständige. Auch in der ausgebrannten Wohnung, in Teppichen und Polstern, fand der Experte Spuren von Kraftstoff. Allerdings stammten die brennbaren Stoffe nach Einschätzung des Sachverständigen aus zwei verschiedenen Quellen.
Die Strümpfe waren ebenso wie die roten Lederschuhe und weitere Kleidungsstücke Zschäpes am 8. November sichergestellt worden, als sie sich freiwillig stellte. An den Schuhen wurden keine Benzinspuren gefunden.
Wie Zschäpe vom Selbstmord ihrer Freunde nahe Eisenach erfahren haben könnte, ist weiter unklar – möglicherweise über Medien. Der damalige Chef der Polizeidirektion Gotha, Michael Menzel, sagte, Medien seien schon an dem Wohnmobil gewesen, bevor überhaupt die Feuerwehr da war. Mundlos und Böhnhardt hatten das gemietete Wohnmobil vor ihrem Tod angezündet.
Am Mittwoch ging es vor dem OLG auch um die Frage, ob und wie die Nachbarin des Trios, die inzwischen im Altenheim lebt und an Demenz leidet, vernommen werden kann. Der psychiatrische Gutachter Cornelis Stadtland sage dazu, eine Reise nach München sei der Seniorin nicht zuzumuten. Er halte sie aber für vernehmungsfähig und schlage deshalb vor, die Möglichkeit einer Videovernehmung zu prüfen.
Ausführlich diskutierten die Prozessbeteiligten, ob eine Vernehmung die Seniorin über die Maßen belasten oder gar in einen Zusammenbruch treiben könnte. Für die Frau war mit der Zerstörung ihrer Wohnung eine Welt zusammengebrochen. Sie habe dort ihren Lebensabend verbringen wollen, ihr seien regelmäßig die Tränen gekommen, wenn sie an dem zerstörten Haus vorbeikam, hieß es.
dpa-infocom / ms