10.03.2020

Bekomme ich meine Konzerttickets rückerstattet?

Konzerte, Theaterstücke und Fußballspiele – bis zum Ende der Osterferien sollen in Bayern keine Großveranstaltungen stattfinden. Wer für diesen Zeitraum Tickets für so eine Veranstaltung gekauft hat, hat Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn: Im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach  – unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht. Falls Sie von einer solchen Absage betroffen sind, sollten Sie sich an den Veranstalter oder die Vorverkaufsstelle wenden und sich informieren, wie eine Rückabwicklung erfolgt. Der Veranstalter Eventim schreibt: Bei Großveranstaltungen wird generell versucht, die Veranstaltung erst einmal zu verschieben. Findet ein Nachholtermin statt, behalten die bereits gekauften Tickets ihre Gültigkeit.

Wenn die Veranstaltung verschoben wird und man an dem Tag aber nicht kann, kann man die Karte zurückgegeben, den Eintrittspreis und sogar ggf. die Vorverkaufsgebühren und Versandkosten zurückverlangen.

Keine Opern und Theateraufführungen

Auch Theater, Konzertsäle und Opernhäuser werden ab dem 11. März bis zum Ende der Osterferien schließen – in München betrifft dies auch die städtischen Häuser wie beispielsweise das Gärtnerplatz Theater und das Residenztheater. Bereits gekaufte Tickets werden von den Veranstaltern automatisch storniert.

Sportveranstaltungen

Auch bei Dauerkarten (z.B. für Fußball) ist es möglich, den Preis der einzelnen Veranstaltung zu ermitteln. Laut Verbraucherzentrale können Besitzer von Dauerkarten daher ebenfalls den anteiligen Preis für die abgesagte Veranstaltung zurückfordern, selbst wenn es in den AGB anders steht.

In der Allianz-Arena finden nach jetzigem Stand alle geplanten Spiele statt – nur ohne Zuschauer. Gekaufte Tickets werden zurückerstattet. Sollte sich etwas ändern, werden Sie auf der Internetseite der Allianz-Arena über den aktuellen Stand informiert.

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