18.11.2011, 15:25 Uhr
Timoschtschuk war am 6. November im Spiel beim FC Augsburg in der 90. Minute von Schiedsrichter Felix Zwayer wegen rohen Spiels des Feldes verwiesen worden.
"In der fraglichen Szene geht Timoschtschuk mit ausgefahrenem rechten Bein, mit offener Sohle und den Stollen voraus in den Zweikampf. Zudem war er bereits in der ersten Halbzeit nach einer ähnlichen Situation vom Schiedsrichter ermahnt worden", begründete der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz das Urteil. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
dpa-infocom / ak