Ursprünglich war geplant, die Kontaktbeschränkungen mit dem Ende der Pfingstferien aufzuheben. Jetzt hat die bayerische Staatsregierung allerdings eine Verlängerung der bestehenden Vorschriften bis zum 21. Juni 2020 beschlossen.
Die Kontaktbeschränkungen im einzelnen
- Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfasst.
- Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von den anwesenden Personen untersagt.
- Bei Gottesdiensten im Freien gilt: Die Höchstteilnehmerzahl beträgt nun 100 Personen und es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.