Weil sich das Infektionsgeschehen in Bayern weiterhin positiv entwickelt, hat die bayerische Regierung am Dienstag weitere Lockerungen verkündet. Ab morgen, 15. Juli, gilt Folgendes:
Bei Kino-, Theater- und anderen kulturellen Veranstaltungen werden wieder mehr Besucher zugelassen: Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen wird die Obergrenze auf 400 Personen im Freien bzw. 200 Personen in geschlossenen Räumen angehoben. Ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt.
Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen, also z.B. Tagungen oder Kongresse, werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen.
Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen dürfen wieder mehr Sportler teilnehmen – allerdings sind nach wie vor keine Zuschauer erlaubt. Bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen sind Wettkämpfe mit bis zu 200 Personen erlaubt, ansonsten gilt eine maximale Obergrenze von 100 Personen
Märkte ohne Volksfestcharakter, wie etwa kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte, die keine großen Besucherströme anziehen und bei denen kein Feiercharakter besteht, werden im Freien wieder unter Auflagen erlaubt. Auf den Märkten gilt dann der Mindestabstand von 1,5 m zu allen anderen Besuchern, es besteht Maskenpflicht und Veranstalter müssen ein spezielles Schutzkonzept erstellen. Außerdem sind auf den Märkten weder Festzelte noch Partymusik erlaubt.