Verwandtenbesuche werden erlaubt, Hotels und Biergärten sollen öffnen und viel mehr: So sieht der „Fahrplan“ für Bayern aus der Corona-Krise aus.
Es soll in Bayern eine schrittweise und vorsichtigere Lockerung der Maßnahmen geben, als in anderen Bundesländern, sagte der bayerische Ministerpräsident – der beschlossene „Fahrplan“ gelte bis Pfingsten und könne so umgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen es zulässt.
Die Ausgangsbeschränkungen werden ab dem 6. Mai zu den bundesweiten „Kontaktbeschränkungen“ umgewandelt. Es ist also dann nach wie vor erlaubt, im Freien eine weitere, haushaltsfremde Kontaktperson zu treffen. Zu anderen gilt es weiterhin, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Neben dem Treffen einer weiteren Kontaktperson im Freien ist es auch erlaubt, Verwandte in gerader Linie – beispielsweise Kinder, Eltern oder Großeltern – zuhause und im Freien zu besuchen. Auch Spielplätze sollen ab Mittwoch, 6. Mai, wieder öffnen.
Zudem seien ab dem 9. Mai Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen von einer festgelegten Kontaktperson – unter strengen Schutzmaßnahmen – möglich. Es werde hierfür feste Besuchszeiten und strenge Hygienekonzepte geben.
Ab 25. Mai sollen Speiselokale bis maximal 22 Uhr öffnen dürfen. Auch dort soll es strenge Hygieneauflagen geben – beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bis man seinen Platz am Tisch eingenommen hat und eine begrenzte Anzahl an Restaurantbesuchern.
Biergärten und andere Außengastronomen sollen ebenfalls unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen – dann aber auch maximal bis 20 Uhr.
Ab dem 11. Mai sollen auch Einzelsportarten – wie etwa Reiten in der Halle, Golf, Tennis, Segeln, Rudern oder Motorboot fahren – wieder erlaubt werden.
Ebenfalls ab dem 11. Mai sollen wieder Museen, Galerien, Bibliotheken, Zoos und Ausstellungen öffnen dürfen. Auch öffentliche Bibliotheken sollen wieder öffnen können, in Musikschulen solle Einzelunterricht möglich sein.
Wann Theater wieder öffnen dürfen, werde vorerst noch nicht entschieden, so Söder.
Ab dem 11. Mai solle die 800 qm-Grenze aufgehoben werden – auch größere Kaufhäuser sollen dann öffnen können. Nach wie vor gelten dann dort die bisherigen Regelungen – also nicht mehr als eine Person pro 20 qm und die Maskenpflicht.
Außerdem sollen ab 11. Mai auch Kosmetik- und Nagelstudios wieder öffnen – unter den gleichen Bedingungen wie die Friseure.
Ab 30. Mai sollen mit Hygienemaßnahmen Hotels und Ferienwohnungen öffnen dürfen, allerdings ohne Wellnesskonzepte wie Saunen oder Schwimmbäder öffnen dürfen. Auch Campingplätze sollen zu Pfingsten öffnen. Freibäder sollen weiterhin geschlossen bleiben – hier sei das Infektionsrisiko einfach zu hoch, so Söder.
Bis Pfingsten sollen bis rund 50 Prozent der Kinder wieder Einrichtungen besuchen können – also Schulen oder Kindergärten.
Zudem sei es erlaubt, dass sich Eltern mit anderen in der Nachbarschaft zusammenschließen und private Spielgruppen bilden können – allerdings aus maximal 3 Familien. „Kinder brauchen andere Kinder“, sagte die Sozialministerin Carolina Trautner.
Wann wieder alle Kindergärten und Kitas öffnen dürfen, bleibt
noch offen – bestimmte Einrichtungen dürfen schon am 11. Mai wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Am Montag, 11. Mai sollen Kinder mit Eingliederungs- oder erzieherischem Bedarf Kindertagesstätten wieder besuchen dürfen, ab dem 25. Mai kommen dann Vorschulkinder und die Waldkindergärten dazu. Tagesmütter dürfen ab Montag, 11. Mai ebenfalls wieder die Betreuung aufnehmen, allerdings nur von maximal fünf Kindern.
In den Schulen geht es am 11. Mai zunächst mit den Jahrgängen weiter, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, sowie mit den Viertklässlern der Grundschulen. Am 18. Mai sollen die 1. Klassen folgen, die 5. Klassen der Mittelschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Realschulen und Gymnasien. Alle weiteren kommen dann erst nach den Pfingstferien.
Auf Pausenhöfen und in den sanitären Anlagen solle es fortan eine Maskenpflicht geben – im Unterricht selbst nicht.
Nach den Pfingstferien, also Mitte Juni, soll es wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und alle Altersklassen geben.
6. Mai | keine Ausgangsbeschränkungen mehr, Besuche bei Verwandten werden erlaubt, Spielplätze öffnen |
9. Mai | Besuche in Alten- und Pflegeheimen werden erlaubt |
11. Mai |
Alle Geschäfte und Kosmetikstudios dürfen wieder öffnen, |
18. Mai | Biergärten und andere Außengastronomen dürfen wieder öffnen, 1. Klasse (Grundschule), die 5. Klasse (Mittelschule) sowie die 5. und 6. Klassen der Realschulen und Gymnasien kehren an Schulen zurück |
25. Mai | Speiselokale dürfen wieder öffnen, Vorschulkinder und Kinder in Waldkindergärten dürfen zurückkehren |
30. Mai | Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze öffnen wieder |