Das bestätigte ein Sprecher des Clubs der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Bis 12.00 Uhr haben die Bayern nun Zeit, den Einspruch schriftlich zu begründen, um ihn wirksam zu machen. Dies werde nun geprüft.
Die Münchner beklagen einen aus ihrer Sicht zu Unrecht aberkannten Korb wenige Sekunden vor Schluss der Partie, in der die Ludwigsburger durch das 75:69 zum 2:2 in der Serie ausglichen. Die Schiedsrichter hatten dem Augenschein zufolge nach einem Korbleger von Bayerns Alex Renfroe zunächst auf Goaltending, also unerlaubtes Wegschlagen des Balls in Ringnähe, entschieden. Nach einem Videobeweis erkannte Chefreferee Martin Matip die zwei Punkte jedoch wieder ab. Den Bundesliga-Regeln zufolge darf das sogenannte Instant Replay allerdings nicht zur Überprüfung von Goaltending genutzt werden.