Bars und Kneipen dürfen wieder öffnen – unter ähnlichen Auflagen wie Restaurants. Nur am Platz, nicht am Tresen dürfe dann bedient werden. Auch dürfe es Musik nur im Hintergrund geben.
Das Impfen soll weiter voran getrieben werden: Ab Mitte August werde es auch Impfangebote für Kinder ab 12 Jahren in den Impfzentren geben. Nach den Ferien sollen mobile Impf-Teams in den Schulen starten. Die Angebote sind freiwillig und immer nach Absprache mit den Eltern.
In den ersten zwei, drei Wochen werde es eine Maskenpflicht geben – unabhängig von der Inzidenz. Auch sollen am ersten Tag alle getestet werden, so Söder.
Auch zum Thema Impfpflicht hat Ministerpräsident Söder sich geäußert – er sei sowohl gegen eine Impfpflicht, aber auch gegen Belohnungen dafür, dass man sich impfen lässt. Vollgeimpfte müssten unbedingt ihre vollen Rechte zurückerhalten, etwa auch unbeschränkten Zutritt zu Messen oder Veranstaltungen. Nicht-Geimpfte – mit Ausnahme von Leuten, die sich nicht impfen lassen können oder Schülern zum Beispiel – müssten für Tests bezahlen.
Das Robert Koch-Institut erarbeite gerade eine neue Berechnungsweise als Messlatte für die Schwere der Pandemie. Sie solle Impffortschritt und Sieben-Tage-Inzidenz unter einen Hut bringen.
Die Grenze von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz müsse wohl nach oben angepasst werden, mit Ausnahme der Schulen. „Ist das alte 50 noch das neue 50? In der Schule ja, weil da gibt es noch zu wenig Impfung“, sagte Söder.
Auch um das Thema Hochwasserschutz ging es in der Sitzung des bayerischen Kabinetts – dabei wurden mehrere Maßnahmen beschlossen, unter anderem der Bau von Flutpoldern an der Donau. Das sind Rückhaltebecken, die im Fall eines drohenden Hochwassers geflutet werden und so erhebliche Wassermassen aus den Flüssen nehmen. Insgesamt geht es um eine Flutpolder-Kette mit – nach der vorgelegten Studie – den neun Standorten Leipheim, Helmeringen, Neugeschüttwörth, Bertoldsheim, Riedensheim, Großmehring, Katzau, Wörthhof-groß und Öberauer Schleife. Außerdem will Bayern zur frühzeitigen Warnung vor Naturkatastrophen mehr Sirenen einsetzen.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte am vergangenen Freitag (23.07.) entschieden, dass reine Kneipen und Bars im Freistaat ab sofort auch innen wieder öffnen dürfen. Er kippte damit die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Ministerpräsident Söder hatte schon angekündigt, dass er gegen eine völlige Freigabe ist. Möglich wären spezielle Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht.
Für Wirtschaftsminister Aiwanger ist war dagegen höchste Zeit, dass auch Bars und Kneipen nach dem langen Lockdown wieder ihren Geschäften nachgehen und Gäste bedienen dürften. Öffnungen mit bewährten Konzepten seien verantwortbar und könnten dazu führen, dass weniger private Treffen in Partykellern oder im öffentlichen Raum stattfinden würden.