Mitte Mai unterzogen Zollbeamte Fluggäste einer Kontrolle bezüglich der Ausfuhrüberwachung von Barmitteln und wurden auch gleich fündig: Ein Mann wollten in die Türkei ausreisen und trug rund 444.000 Euro in Bar mit sich!
Auf die Frage, wie viel Bargeld denn der 43-Jährige dabei habe, antwortete er lediglich, dass „er viel Geld dabei habe“. Verwundert über diese Aussage und um Klarheit zu schaffen, forderten die Zöllner den Mann auf, alle mitgeführten Zahlungsmittel offen darzulegen. Daraufhin begann er seine Jackentaschen zu öffnen und aus diversen Taschen nach und nach Geldbündel hervorzuholen. Insgesamt entdeckten die Zöllner rund 440.000 Euro!
„Nicht nur bei der Ein-, sondern auch bei der Ausreise aus der Europäischen Union müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden“, so die Pressesprecherin des Hauptzollamts München, Marie Müller.
„Wenn Sie mitgeführte Barmittel nicht schriftlich anmelden oder unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.“
Über die Herkunft des Geldes gab er an, dass er regelmäßig an Sportwetten teilnehme und dabei in der letzten Saison diesen Betrag erwirtschaftet hätte. Nun wolle er mit dem Geld in der Türkei ein Grundstück erwerben.
Der Mann muss nun mit einer hohen Geldbuße rechnen.
Ziel der Anmeldepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Außengrenzen der EU hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.
Die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung und die Kontrollen der Zollverwaltung bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.
Für die Anmeldung bei der Zollstelle entstehen keinerlei Gebühren für den Reisenden!