14:31 Uhr: Oberstaatsanwalt Giese betont zum Abschluss, wie betroffen das Schicksal der Opfer und Angehörigen macht. Sollte sich der derzeitige Entwicklungsstand bestätigen, werden die zuständigen Gerichte über Schuld und Strafmaß entscheiden.
14:30 Uhr: Der verspätete Zug von Holzkirchen nach Rosenheim hatte das fragliche Sondersignal erhalten.
14:29 Uhr: Es gibt keine Hinweise auf Alkoholmißbrauch oder weitere Krankheiten beim Beschuldigten. Das Ergebnis einer Blutkontrolle liegt noch nicht vor.
14:25 Uhr: Der Beschuldigte hat nach Bemerken eines Fehlers zwei Notrufe abgesetzt – die zeitliche Einordnung muss noch geschehen.
14:22 Uhr: Oberstaatsanwalt Branz konkretisiert die Handlung des Beschuldigten: „Es wurde ein Sondersignal gegeben, das nicht hätte gegeben werden dürfen.“
14:20 Uhr: Branz erklärt, dass der Beschuldigte in der gestrigen langen Vernehmung sein Verhalten während des fraglichen Zeitraums beschrieben habe, dies muss nun noch mit den technischen Daten abgeglichen werden. Dazu wird ein „Zeitstrahl“ erstellt. Die genaue Einlassung bleibt noch intern. Es gehe jedoch in keinem Fall um vorsätzliches Handeln, sondern um fahrlässige Tötung und fahrlässigen Eingriff in den Bahnverkehr. Ein Haftgrund liegt nicht vor. Der verheiratete Beschuldigte sei an einen sicheren Ort gebracht worden und „es geht ihm nicht gut“.
14:15 Uhr: Oberstaatsanwalt Giese verweist auf Oberstaatsanwalt Branz, der unmittelbar nach dem Unglück begonnen habe, das „Puzzle der Einzelstücke“ an Ermittlungen zusammenzufügen, um letztlich zum heutigen Stand der Ermittlungen zu kommen.
14:12 Uhr: Die Kriminalpolizei spricht von dem Fahrdienstleiter als „39jährigem mit Berufserfahrung“ der am Unfalltag seinen Dienst um 5 Uhr morgens begonnen hat. Es erfolgte eine Auswertung aller drei Black Boxes und weiterer Datenaufzeichnungen.
14:10 Uhr: Die Polizei stellt noch einmal die herausragende Arbeit der Rettungskräfte heraus. Nach wie vor werden Personen gesucht, die Insassen des Zuges waren, sich aber vom Unfallort ohne Personalienfeststellung entfernt haben.
14:05 Uhr: Die Staatsanwaltschaft Traunstein in Person von Leitendem Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese gibt bekannt: Schon gleich nach dem Unfall wurde ein Verfahren gegen den zuständigen Fahrdienstleiter eingeleitet. In einer mehrstündigen Vernehmung gestern lassen seine Einlassungen auf ein „nicht regelentsprechendes Verhalten“ schließen.
Nach dem derzeitigen Stand gibt es keine Anhaltspunkte für ein technisches Versagen. Es gehe bei den Ermittlungen um ein „menschliches Versagen mit katastrophalen Folgen“, allerdings ohne vorsätzliches Tun.
Um 14 Uhr will sich die Staatsanwaltschaft zum Hergang des tragischen Zugunglücks vom 9. Februar in Bad Aibling äußern. Mit Spannung wird erwartet, ob die Ermittler Informationen bestätigen, wonach die Ursache für den Zusammenstoß der beiden Züge menschliches Versagen war. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Montag bekräftigt, dass es weiterhin keine Hinweise auf technisches Versagen gebe. Bei einem der schwersten Zugunglücke in Deutschland starben elf Menschen, mehr als 80 Insassen wurden teils schwer verletzt.
Derzeit dauert die Wiederherstellung der stark beschädigten Bahnstrecke an. Auf einer Länge bis zu 120 Metern müssen Schienen und Schwellen teils erneuert werden. Die Strecke zwischen Holzkirchen und Rosenheim bleibt voraussichtlich bis Ende der Woche gesperrt.
Die Berichterstattung der vergangenen Tage finden Sie hier.