05.12.2016

Bad Aibling: Dreieinhalb Jahre Haft für den Fahrdienstleiter

Das Landgericht Traunstein sah es am Montag als erwiesen an, dass der Bahnmitarbeiter der fahrlässigen Tötung schuldig ist. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern waren 12 Menschen gestorben und fast 90 teils lebensgefährlich verletzt worden.

Zehn Monate nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling ist der Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, wie das Landgericht Traunstein am Montag befand. Bei dem Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar in Oberbayern waren 12 Menschen gestorben und fast 90 teils lebensgefährlich verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe oder maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis plädiert. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.

Zu Prozessbeginn hatte der Fahrdienstleiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge das Fantasy-Rollenspiel «Dungeon Hunter5» auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

Vom Spielen abgelenkt hatte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch gestellt. Dadurch schickte er beide Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er außerdem noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoß war daraufhin unabwendbar.

Einzelheiten zur Urteilsbegründung in Kürze.

dpa-infocom

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