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07.12.2020

Ausgangsbeschränkung: Was ist erlaubt, was nicht?

Ab Mittwoch, 9. Dezember,  gelten in Bayern verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, darunter landesweite Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur noch mit triftigen Gründen möglich.

Zu triftigen Gründen zählen:

Hier gilt eine erweiterte Ausgangssperre!

In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt darüber hinaus:

Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh gilt eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:

Hier können Sie nachsehen, bei welchem Inzidenzwert Ihre Stadt oder Ihr Landkreis liegt.

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