Bild: Matthias Balk
20.03.2020

Ausgangsbeschränkung in München

Seit dem 21. März gilt in Bayern eine Ausgangsbeschränkung – voraussichtlich bis zum 19. April. Das dürfen Sie jetzt noch.

Mit dem Hund Gassi gehen, Joggen, Einkaufen oder Freunde treffen – geht das noch? Vielen ist nicht klar, was Ausgangsbeschränkung bedeutet. 

Was ist der Unterschied zwischen „Ausgangsbeschränkung“ und „Ausgangssperre“?

Im Gegensatz zur absoluten Ausgangssperre bleiben bei der Ausgangsbeschränkung noch einige Dinge erlaubt.

„Eine totale Ausgangssperre würde bedeuten, dass man nicht mehr aus dem Haus darf.“

Erklärte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Freitag.

Man wolle aber „nicht ein Land einsperren“, und man wolle auch keinen „Lagerkoller“

Das dürfen Sie noch

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist also ab Samstag bei Vorliegen folgender triftiger Gründe erlaubt:

Außerdem erlaubt ist:

Voraussetzung für diese Aktivitäten ist, dass bei Ihnen keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Außerdem ist es wichtig, bei jedem Verlassen des Hauses ausreichend Abstand zu anderen Menschen zu halten.

Besuchsrechte

Grundsätzlich gibt es KEIN Besuchsrecht für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Altenheime. Ausnahmen: Im Sterbefall dürfen Angehörige besucht werden. Eltern dürfen ihre Kinder im Krankenhaus besuchen und Väter dürfen bei der Geburt dabei sein. 

Öffnungszeiten

Außerdem bleiben ab Samstag, 21. März, Friseure, Baumärkte und Restaurants geschlossen. 

Hohe Geldbußen bei Nichteinhaltung 

Das Einhalten der Maßnahmen wird durch Polizeikontrollen kontrolliert. 

Die drohenden Geldbußen können Sie im bayerischen Bußgeldkatalog nachlesen – draufklicken zum Vergrößern!


Quelle: Innenministerium Bayern

Quelle: Innenministerium Bayern

Quelle: Innenministerium Bayern

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