Die Überprüfung des Inzidenzwertes dürfte ab jetzt tägliche Routine werden. Bei einem Wert von 200 und mehr wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer vom Wohnort entfernt eingeschränkt. Die einzige Ausnahme: Wenn triftige Gründe vorliegen – zum Beispiel Krankenbesuche, der Gang zur Arbeit oder zum Arzt. Wie Sie herausfinden können, wie weit Sie sich von Ihrer Wohnung wegbewegen dürfen, lesen Sie hier.
Wer in einem Hotspot lebt, darf sich von seinem Wohnort zwar nicht weiter als 15 Kilometer entfernen – allerdings darf trotzdem Besuch aus anderen Städten, wo die Inzidenz unter 200 liegt, empfangen werden. Es sei denn die betroffenen Landkreise oder kreisfreien Städte untersagen touristische Tagesausflüge in ihre Region! Genau das planen jetzt einige Hot-Spot-Regionen in Bayern – unter anderem die Landkreise Miesbach, Berchtesgadener Land und Regen. Damit das Ausflugsverbot gilt, muss eine Allgemeinverfügung beschlossen werden.
Damit die 15-Kilometer-Regel wieder aufgehoben wird, muss die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern längerfristig sinken: Liegt dieser Wert seit mindestens sieben Tagen in Folge wieder unter 200, kann die Kreisverwaltungsbehörde die Regel aufheben.