Bild: Armin Weigel
13.01.2021

Mehrere Regionen verbieten Tagesausflüge

Das Berchtesgadener Land verbietet ab heute (13. Januar 2021) touristische Tagesausflüge in den Landkreis. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro, das hat das dortige Landratsamt am Dienstag mitgeteilt.

Auch Ausflüge zum Tegernsee sind verboten!

Im Landkreis Miesbach gilt das Verbot ab Donnerstag (14. Januar 2021). Damit darf man nicht mehr zum Beispiel an den  Tegernsee, Schliersee und ins Spitzinggebiet zum Wandern oder Skitouren gehen fahren. Die Verbote sollen vorerst bis zum 31. Januar gelten. 

Deswegen müssen Ausflügler dem Landkreis Miesbach fernbleiben

„Auch an der frischen Luft kann bei dauerhafter Unterschreitung der Mindestabstände eine Infektion nicht ausgeschlossen werden“, heißt es zur Begründung. Seit Weihnachten stiegen die Infektionszahlen mit dem Coronavirus im Landkreis, zugleich kämen zahlreiche Menschen zu Tagesausflügen.

Die Behörde verwies auf die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) lag der Wert am Mittwoch bei 217,0 – etwas niedriger als am Montag mit 221,0.

Im Berchtesgadener Land liegt der Wert über 300

Nach den Zahlen des RKI lag der Wert im Berchtesgadener Land am Montag trotz bereits strengerer Maßnahmen bei 338,0. „Auch an der frischen Luft kann bei dauerhafter Unterschreitung der Mindestabstände eine Infektion nicht ausgeschlossen werden“, heißt es in der Mitteilung des Berchtesgadener Landes – deswegen sind Ausflüge dorthin jetzt verboten.

Es drohen hohe Bußgelder!

Das Infektionsschutzgesetz sieht nach Angaben des Landratsamts ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro vor. Innenminister Joachim Herrmann zufolge droht bei Verstößen gegen die neue 15-Kilometer-Regel ein Bußgeld von 500 Euro; von diesem Regelsatz könne aber nach oben oder unten abgewichen werden.

In der Region gilt der Bewegungsradius

Seit Montag dürfen sich Bewohner von Regionen mit einer Inzidenz über 200 für touristische Tagesausflüge nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen – das gilt auch im Landkreis Miesbach und dem Berchtesgadener Land.

dpa

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