Mit dieser Frage beschäftigt sich heute das Verwaltungsgericht München. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wehrt sich gegen zwei Bescheide der Technischen Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern, die die Abnahme mehrerer Bahnen des Trambahn-Typs «Avenio» betreffen.
Die Beteiligten streiten sich unter anderem darüber, in welcher Form Nachweise zur Betriebssicherheit vorgelegt werden müssen. «Es geht dabei nicht um die Abnahme als solche, sondern lediglich um drei Nebenbestimmungen, die sich mit dem Umgang mit Dokumenten befassen», sagte MVG-Sprecher Matthias Korte im Vorfeld der Verhandlung. Die Zulassungen für die Trambahnen sei bereits erteilt, die Fahrzeuge schon im Einsatz. Ob es bereits am Dienstag zu einem Urteil kommt, ist laut Gerichtssprecher nicht absehbar.