10.01.2012, 16:57 Uhr
Das Oberlandesgericht (OLG) München lehnte nach Angaben vom Dienstag in letzter Instanz einen Antrag ab, den 36 Jahre alten Mann nach Ablauf seiner jüngsten Haftstrafe in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen.
Eine dreimonatige Strafe wegen Beleidigung einer Richterin wird der Mann am 15. Januar verbüßt haben. Er soll dann in sein Heimatland Slowenien abgeschoben werden – er darf die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betreten. Der 36-Jährige hatte im Oktober 1993 im Münchner Westpark einen Jogger aus Mordlust mit zahlreichen Messerstichen getötet.
dpa-infocom / ms