Ihm wird unter anderem Betrug und Falschbeurkundung vorgeworfen. Hier die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft:
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der AUDI AG – Anklageerhebung gegen Prof. Rupert Stadler und drei weitere Angeschuldigte
Die Staatsanwaltschaft München II hat im Strafverfahren im Zusammenhang mit der Diesel- Affäre betreffend AUDI-Motoren am 30.07.2019 gegen den früheren Vorsitzenden des Vor- stands der AUDI AG, Herrn Prof. Rupert Stadler, sowie drei weitere Angeschuldigte Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II erhoben.
Den vier Angeschuldigten wird Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Wer- bung vorgeworfen. Drei Angeschuldigten liegt zur Last, Motoren für Fahrzeuge der Marken AUDI, VW und Porsche entwickelt zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Soft- warefunktion ausgestattet war. Diese Softwarefunktion bewirkt, dass die Abgasminderung auf dem Rollenprüfstand anders (und besser) funktioniert als im realen Fahrbetrieb (sog. Abschalteinrichtung). Fahrzeuge mit den betroffenen Motoren sind in der Folge in großer Zahl abgesetzt und in den Verkehr gebracht worden. Dem Angeschuldigten Prof. Stadler wird vorgeworfen, spätestens ab Ende September 2015 von den Manipulationen Kenntnis gehabt und gleichwohl weiter den Absatz von betroffenen Fahrzeugen der Marken AUDI und VW veranlasst bzw. den Absatz nicht verhindert zu haben.
Von der Anklage umfasst sind insgesamt 250.712 Fahrzeuge der Marke AUDI, 71.577 Fahr- zeuge der Marke VW und 112.131 Fahrzeuge der Marke Porsche. Die Fahrzeuge sind ins- besondere auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt veräußert worden.
Weitergehende Auskünfte zur Anklage können mit Rücksicht auf die Tatsache, dass das Verfahren gegen die vier angeklagten Personen nunmehr beim Landgericht München II an- hängig ist, nicht gegeben werden.
Andrea Mayer
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München II